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Die SPD Brandenburg fordert die Bundestagsfraktion auf, sich im Rahmen der Anpassung des § 96 des Aufenthaltsgesetzes dafür einzusetzen, dass die Rettung von Menschen aus Seenot nicht zur Straftat wird. Dies entspricht auch den im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition festgehaltenen Grundsätzen: „Es ist eine zivilisatorische und rechtliche Verpflichtung, Menschen nicht ertrinken zu lassen. Die zivile Seenotrettung darf nicht behindert werden.“
Da der Bericht, der diese Debatte auslöste, erstmals in der Süddeutschen Zeitung am 07. November besprochen wurde und die Formulierungshilfe, über die diskutiert wird, erst am 13. November veröffentlicht wurde, war es uns nicht möglich, diesen Antrag fristgerecht einzureichen, da die Antragsfrist bereits am 27. Oktober endete. Hinzu kommt die ernsthafte Befürchtung, dass die geplante Änderung des §96 des Aufenthaltsgesetzes bedenkliche Auswirkungen haben könnte: Derzeit bestraft das Gesetz Personen, die gegen Geld Menschen in die EU bringen, also einen finanziellen Vorteil erhalten oder sich versprechen lassen. Die bisherige Unterscheidung zwischen finanziellen Beweggründen und der uneigennützigen, nach internationalen Übereinkommen erforderlichen Rettung durch zivile Organisationen könnte jedoch durch den neuen Gesetzesentwurf aufgehoben werden. Es besteht die Befürchtung, dass künftig kein finanzieller Vorteil mehr notwendig sein wird, um eine Strafbarkeit zu begründen, und dass eine Ausnahme für humanitäre Arbeit nicht vorgesehen ist. Angesichts der anhaltenden Aktualität und Relevanz des Themas bitten wir darum, den Antrag aufgrund seines Initiativcharakters zu akzeptieren.
Als Sozialdemokraten sind wir verpflichtet, Menschen in Not zu helfen und ihnen Schutz zu gewähren. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen bedrohen nicht nur das Leben der Schutzsuchenden, sondern unterminieren auch die Werte, die wir als SPD vertreten. Die Seenotrettung im Mittelmeer muss humanitär und durch internationale Kooperation angegangen werden. Die Bestrafung privater Seenotrettungsorganisationen widerspricht dem Geist der Solidarität und unserer gesellschaftlichen Verantwortung.
Die Sozialdemokratie hat sich stets für die Einhaltung der Menschenrechte und Menschenwürde eingesetzt. Diese Prinzipien sind jedoch durch den aktuellen Gesetzentwurf gefährdet. Als SPD liegt es in unserer Verantwortung, uns deutlich gegen diese Änderung im Aufenthaltsrecht zu positionieren. Wir appellieren an die Bundestagsfraktion der SPD, sich gegen diese Gesetzesreform zu stellen und sich für eine humane, solidarische und menschenrechtskonforme Flüchtlingspolitik einzusetzen.