58/I/2022 Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen vor finanzieller Überlastung schützen- Maßnahmen zur Deckelung des Eigenanteils auf den Weg bringen!

Status:
Annahme
  1. Zur Entlastung pflegebedürftiger Menschen in stationären Altenpflegeeinrichtungen wird der Landesvorstand aufgefordert, sich gegenüber der Landesregierung für die Übernahme der Investitionskosten in Pflegeheimen durch das Land, einzusetzen.
  2. Weiterhin soll sich der Landesvorstand gegenüber der Landes- und Bundesregierung dafür einsetzen, dass ein Ausgabendeckel in der stationären Pflege eingezogen wird, um damit den Eigenanteil von den steigenden Kosten zu entkoppeln (Sockel-Spitz-Tausch).

Um die sozialpolitische Bedeutung des Anliegens zu untermauern, ist eine Bundesratsinitiative zu imitieren.

Begründung:

Um den seit Jahren steigenden Kosten in der stationären Altenpflege und damit dem immer weiter steigenden Eigenanteilen der Bewohner in stationären Einrichtungen entgegenzuwirken, ist zügiges Handeln der Politik gefordert. Nachhaltig entlastende Maßnahmen für die Pflegebedürftigen Menschen im Land müssen auf den Weg gebracht werden. Zuletzt ist mit der Einführung und Umsetzung der Tarifpflicht in der Pflege sowie den gestiegenen Energie- und weiteren Sachkosten in Pflegeeinrichtungen, der Eigenanteil der Bewohner*innen im Durchschnitt um 35% gestiegen. In Brandenburg lag der durchschnittliche Eigenanteil eines/r Pflegebedürftigen in vollstationärer Pflege zuletzt bei 1.903 EUR/Monat (Investitionskosten: 311 EUR; Unterkunft & Verpflegung: 683 EUR; pflegebedingte Aufwendungen: 909 EUR). Mittlerweile muss ein Großteil der Menschen in stationärer Pflege Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) in Anspruch nehmen – dieser Anteil steigt kontinuierlich.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Bundestagsfraktion (Konsens)
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