65/II/2023 Mobilitätsgesetz: ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen stärker berücksichtigen

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Im Entwurf zur Neuregelung eines Mobilitätsgesetzes des Landes Brandenburg, der im Ergebnis des Dialogprozesses „Verkehrswende jetzt“ im Juli 2023 vorgelegt wurde, sind die spezifischen Bedürfnisse und Aspekte von älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen stärker zu berücksichtigen.

Dazu gehört:

  1. Das Mobilitätsangebot für Senior*innen auf allen Handlungsebenen (Land, Landkreise/kreisfreie Städte, Kommunen) stärker mitzudenken und daraus die jeweils relevanten Planungs- Umsetzungsmaßnahmen zu entwickeln, zum Beispiel
    a) Öffentlichen Verkehr barrierefrei, zuverlässig und einfach nutzbar zu gestalten,
    b) Umsteigeverbindungen im Öffentlichen Verkehr und Ampelphasen im Fußgängerverkehr auch für langsamere Menschen erreichbar zu machen,
    c) individuelle Mobilitätsangebote wie Rufbusse und Fahrgemeinschaften gemeinsam weiterentwickeln und zeitnah realisieren, um die Nahversorgung insbesondere in kleineren Gemeinden endlich zu verbessern,
    d) Informationen an Fahrscheinautomaten intuitiv erfassbar zu machen und möglichst einheitlich aufzubauen,
    e) Ansprechpersonen in Bahnhöfen und Fahrzeugen zu benennen zur Hilfestellung und für ein erhöhtes Sicherheitsgefühl.
  2.  Das Verkehrssystem altersgerechter und bewegungsfreundlicher zu gestalten. Hierzu zählen beispielsweise
    a) niedrige Tempolimits und mehr Verkehrsberuhigung,
    b)ausreichend breite Gehwege (insbesondere dort, wo sich Fußgänger*innen und Radfahrer*innen die Flächen teilen müssen) mit genügend Sitzmöglichkeiten (rasten),
    c) Beseitigung von Stolperfallen, Absenkung von Gehsteigkanten in Kreuzungsbereichen, ausreichende Beleuchtungssituation,
    d) wettergeschützte Warte- und Sitzmöglichkeiten sowie Beleuchtung am Weg zu und bei Haltestellen,
    e) Querungshilfen (Mittelinseln) bei schwer passierbaren Fußgängerüberwegen,
    f) gut ausgebaute und beschilderte Radinfrastruktur mit unkomplizierten Kreuzungssituationen.
  3. Die Beteiligung der Seniorenorganisationen im weiteren Gesetzgebungsprozess sicherzustellen explizit in den im Gesetz (§ 17) vorgesehenen Nahverkehrsbeiräten.
  4. Die vom Kabinett nachträglich vorgenommenen Streichungen sowie überzogene Finanzierungsvorbehalte im Gesetzentwurf, insbesondere bei der Förderung des Rad- und Fußverkehrs, wieder zurückzunehmen.
Begründung:

Die Zahl älterer Menschen nimmt in den kommenden Jahren auch in Brandenburg stark zu. Die Mobilitätsnachfrage sinkt zwar insgesamt mit steigendem Alter, dennoch wird ein Großteil der zukünftigen Senior*innen mobiler sein als es diese Personengruppe heute ist. Das Mobilitätsangebot und das Verkehrssystem muss daher in stärkerem Maße altersgerecht geplant und gestaltet werden. Dazu sind die Belange und Erfahrungen der älteren Generation stärker – auch institutionell – zu berücksichtigen.

Die nachträglichen Änderungen des zwischen Verkehrsministerium und Volksinitiative „Verkehrswende Brandenburg jetzt“ gemeinsam erarbeiteten Gesetzentwurfs durch das Kabinett sind frustrierend und wirken kontraproduktiv für das Engagement und die künftige Mitwirkung zivilgesellschaftlicher Gruppen am politischen Gestaltungsprozess.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landtagsfraktion (Konsens)
Barrierefreies PDF:
Überweisungs-PDF:

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