68/I/2022 Novellierung/Verlängerung der Feuerwehrinfrastrukturrichtlinie vom 16. November 2020

Status:
Annahme

Der Landesparteitag möge die Landespartei dazu auffordern, sich dafür einzusetzen, unverzüglich die benannte Richtlinie zu verlängern oder die Arbeiten an ihrer Neufassung zu beginnen.

 Bezüge:

  • Richtlinie des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Förderung des Aufbaus und des Erhalts der Feuerwehrinfrastruktur sowie der Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerwehren (Feuerwehrinfrastruktur-Richtlinie) vom 16. November 2020
Begründung:

Das Land Brandenburg gewährte nach Maßgabe der Feuerwehrinfrastrukturrichtlinie den Feuerwehren Zuwendungen, um den Neu- und Umbau von Feuerwehrhäusern sowie die Beschaffung von Sondereinrichtungen zu fördern. Hierzu zählen nach Bezug 1 das Feuerwehrhaus an sich, aber auch der Schlauchtrockenturm, die Schlauchpflegewerkstatt, die Atemschutzwerkstatt sowie die Atemschutzübungsanlage.

All diese Einrichtungen sind für die Erfüllung der Aufgaben einer Feuerwehr essentiell. Jedoch wird die Richtlinie zum Ende dieses Jahres außer Kraft treten; die Antragsfristen sind bereits abgelaufen. Somit entfällt derzeit die Möglichkeit, solche baulichen Maßnahmen durch das Land fördern zu lassen.

Für viele Kommunen ist jedoch die eigenständige Errichtung dieser Stätten finanziell schlichtweg nicht zu leisten. Es herrscht daher Gefahr im Verzug. Wenn wir nicht wollen, dass unsere Feuerwehren in einen gefährlichen Investitionsstau geraten und ihr Einsatzwert unter maroder oder nicht mehr zeitgemäßer Infrastruktur leidet, gilt es, die Bedingungen für eine weitere Förderung durch das Land unverzüglich wiederherzustellen. Die geplante Novellierung der Richtlinie in der II. Jahreshälfte 2023 ist dafür deutlich zu spät.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landtagsfraktion (Konsens)
Barrierefreies PDF:
Stellungnahme(n):
In Bearbeitung Die SPD-Landtagsfraktion hat sich maßgeblich für eine Fortführung der Feuerwehrinfrastruktur-Richtlinie eingesetzt. Das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) hat die bisherigen Richtlinien im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes evaluiert. Die Feuerwehrinfrastruktur-Richtlinie wurde unter dem 25. August 2023 vom MIK erlassen und trat mit dem 1.09.2023 in Kraft.
Überweisungs-PDF: