56/I/2022 Personalleasing in der Pflege begrenzen

Status:
Annahme

Der Landesvorstand der SPD wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass der Einsatz des Beschäftigungsinstruments „Personalleasing“ (Zeitarbeitnehmer*innen oder Leiharbeitnehmer*innen) in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen von Gebietskörperschaften in Brandenburg und Deutschland insgesamt (Länder/Landkreise/Kommunen) auf das absolut notwendige Maß begrenzt und stattdessen verstärkt auf Festanstellungen bei pflegerischem Personal gesetzt wird.

Begründung:

Das Leasing von Pflegekräften, eigentlich als Notmaßnahme für Krankheits- und Urlaubsvertretungen gedacht, nimmt angesichts des Personalmangels in der Pflege kontinuierlich zu und kann sich so zu einer ernsten Belastung des Betriebsfriedens in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen entwickeln. Für Beschäftigte, die diesen Weg gehen, ist Personalleasing zwar häufig attraktiver, denn sie können Bedingungen stellen, Arbeitszeiten aussuchen und werden häufig auch noch besser bezahlt als die Festangestellten. Für die Einrichtungen jedoch bedeutet Personalleasing einen finanziellen und organisatorischen Mehraufwand, da die Aufschläge und Margen der Verleihfirmen sowie die Einarbeitungsprozesse für das häufig wechselnde Leasingpersonal nicht unerheblich sind. Der Einsatz von mehr Festangestellten trägt somit zur mehr Beständigkeit in den Arbeitsabläufen und Teamstrukturen bei, die sich wiederum positiv auf das Zugehörigkeitsgefühl des Pflegepersonals zu ihrer Einrichtung und auf die allgemeine Wertschätzung ihrer Arbeit auswirken.

Deshalb muss für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen der Gebietskörperschaften in Brandenburg und Deutschland insgesamt in Zusammenarbeit zwischen jeweiliger Pflegeleitung und Personalvertretung dringend darüber nachgedacht werden, wie das Personalleasing durch zusätzliches festangestelltes Personal und/oder flexiblere Gestaltung der Dienstzeiten und Dienstpläne reduziert werden kann.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
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