80/I/2022 Polizeibeauftragte zum/zur Bürgerbeauftragten weiterentwickeln

Status:
Annahme

Die SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass der/die im Koalitionsvertrag vereinbarte Polizeibeauftragte zu einem/einer Bürgerbeauftragten weiterentwickelt wird. Der/die Bürgerbeauftragte soll Ansprechpartner*in für Belange mit allen Behörden sein.

Begründung:

Im Koalitionsvertrag vom 24.10.2019[1] wurde die Schaffung des Amtes eines/einer Polizeibeauftragten beim Landtag beschlossen. Der/die Polizeibeauftragte soll laut dem Gesetzentwurf vom 08.02.2022[2]:

  • das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Polizei und Gesellschaft stärken,
  • die Bürger*innen im Dialog mit der Polizei unterstützen und darauf hinwirken, dass begründeten Beschwerden abgeholfen wird,
  • dazu beitragen, dass Fehler und Fehlverhalten in Einzelfällen erkannt, vermieden beziehungsweise abgestellt werden,
  • strukturelle Fragestellungen aufzuzeigen.

 

Die Auswertung zum Berliner Antidiskriminierungsgesetz für das Jahr 2021 zeigt, dass sich die Bürger*innen von mehreren Behörden ungerecht behandelt fühlen. Auf Platz 1 waren 2021 nach Angabe der Berliner Ombudsstelle für Antidiskriminierung die Bezirksämter, gefolgt von Schulen und auf Platz drei die Polizei. [3] Es wäre daher eine logische Folgerung, den Wirkungsbereich des/der Beauftragten auf alle Behörden auszuweiten.  Die Fokussierung auf die Polizei erscheint unbegründet.

 

Vorbild könnten die Bürgerbeauftragten in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein oder Baden-Württemberg sein.

 

[1] SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, Koaltionsvertrag „Zusammenhalt, Nachhaltigkeit, Sicherheit“, 24.10.2019 https://www.brandenburg.de/media/bb1.a.3780.de/191024_Koalitionsvertrag_Endfassung.pdf

[2] Landtag Brandenburg, Gesetzentwurf (SPD, CDU, B90/GRÜNE) 08.02.2022 Drucksache 7/5013 (22 S.); https://www.parldok.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/drs/ab_5000/5013.pdf

[3] RBB24, „Ganz Berlin gegen die Polizei? Nein, zumindest nicht offiziell“,13.06.22,  https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2022/06/antidiskriminierungsgesetz-daten-polizei-schulen.html#:~:text=Von%20rund%20400%20Beschwerden%20%C3%BCber,lediglich%20zehn%20auf%20die%20Polizei

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesvorstand (Konsens)
Barrierefreies PDF:
Beschluss: Überweisung an die Programmkommission LTW 2024
Text des Beschlusses:

Der Antrag wird zur Mitbefassung an die Programmkommission zum Landtagswahlprogramm 2024 weitergereicht. Da die neue Polizeibeauftragte im März 2023 vereidigt wurde, könnte man erste Ergebnisse/Berichte aus deren Arbeit in die Diskussion zum Thema einfließen lassen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Abstimmung zum Verfahrensvorschlag im Landesvorstand: Einstimmige Annahme Der Antrag wird an die Programmkommission LTW 2024 weitergeleitet.
Überweisungs-PDF: