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Wir fordern auf, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
1. Leitungsfreistellung ausbauen
2. Fachkarrieren stärken
3. Fach- und Praxisberatung stärken
4. Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) am Lernort Praxis stärken
5. Jugendfreiwilligendienste an Kitas stärken und Anrechnung auf Ausbildungszeiten
Der Artikel 3 Absatz 3 der UN- Kinderrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, zu denen wir auch gehören, den Schutz des Kindes in Institutionen, Einrichtungen und Diensten durch ausreichend qualifiziertes Personal zu sichern. In Zeiten des allgemeinen Fachkräftemangels ist es daher besonders wichtig, die im System befindlichen qualifizierten Fachkräfte zu halten und Auszubildenden gute Bedingungen zu bieten.
1. Kita-Leitung sind für die Steuerung der pädagogischen Qualität in den Einrichtungen (Konzeptarbeit, Begleitung der pädagogischen Arbeit, Kinderschutzfragen, Sicherung der Kinderrechte, Sicherung Beschwerdeverfahren, Elternarbeit und umfangreiche Managementaufgaben zuständig. Viele Leiter*innen sind überbelastet. Seit Oktober 2017 verharrt die Einführung des Leitungssockels auf 2,5 Stunden pro Woche (0,0625 VZE), obwohl im Koalitionsvertrag die Berücksichtigung der Leitungsfreistellung zugesagt war.
2. Die Anforderungen an eine Kindertagesstätte hat sich in den zwei Jahrzehnten verändert. Durch die Stärkung der Rechte der Kinder und Eltern, die Stärkung des Kinderschutzes, durch die Weiterentwicklung des Kita- Bildungsauftrags, des inklusiven Rechtsanspruches, der gestiegenen Anforderungen an Kooperation und professionsübergreifender Zusammenarbeit, sollen anderen Professionen für die Kitas geworben werden. Insbesondere zählen dazu staatlich anerkannte Sozial-, Heil-, Reha-, Sport-, Kunst- und Medienpädagog*innen . Diese Veränderungen müssen sich widerspiegeln in den Anforderungs- und Stellenprofilen und Vergütung der Beschäftigten.
3. Fach- und Praxisberatung ist ein wichtiges Element von Qualitätssicherung und- entwicklung in der pädagogischen Arbeit in Kindertageseinrichtungen. Sie unterstützt konkret vor Ort sowohl die Leitungen als auch die anderen Mitarbeitenden in der Kita. In der Regel ist Fach- und Praxisberatung als ein Begleitprozess angelegt. Darum soll der Anspruch auf Fach- und Praxisberatung gestärkt und die Auswahl der Fachberatung der jeweiligen Einrichtung überlassen werden. Dadurch können aktuelle Beratungsanlässe am Bedarf der Praxis adressatenspezifisch ausgestaltet werden.
4. Wir wollen eine Fachförderrichtlinie Erzieherausbildung für Kindertageseinrichtungen in Brandenburg auflegen, um die PIA- Ausbildung zu fördern. Diese Form der Ausbildung ist zwar dual aufgebaut, aber im Sinne des Berufsbildungsgesetzes keine duale Ausbildung, die zur Absenkung des DQR 6 führen würde. Bei der PiA Ausbildung schließt der Kita-Träger einen Ausbildungsvertrag. Neben den Kosten für Ausbildung werden auch Anleitungsstunden am Lernort Praxis gestärkt. Pro Ausbildungsjahr sollen 500 Auszubildende den Erzieherberuf berufsbegleitend erlernen können. Die Ausbildungsvergütungen sollen sich an den anderen sozialen Arbeitsfeldern, wie z. B. in der Pflege, orientieren.
5. Die materiellen Rahmenbedingungen für Plätze im Freiwilligen Sozialen Jahr an Kitas sollen verbessert werden um den potentiellen Einstieg in das Berufsfeld zu stärken. Neben der materiellen Ausgestaltung soll eine Anrechnungsmöglichkeit auf die Ausbildung und das Studium geschaffen werden.