40/I/2020 Queere Ansprechpersonen in Polizei und Staatsanwaltschaft

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Status:
Nicht abgestimmt

Der Landesvorstand der SPD Brandenburg, die SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg, der Ministerpräsident des Landes Brandenburg, die Landesregierung werden aufgefordert sich für die umgehende Schaffung von jeweils zwei Vollzeitstellen für LSBTTIQ*-Ansprechpersonen in Polizei und Staatsanwaltschaft einzusetzen. Zu diesen Aufgaben gehören idealerweise die interne Schulung von Polizeibeamt*innen und Polizeischüler*innen um LSBTTIQ*-feindliche Straftaten als solche zu erkennen und entsprechend zu würdigen, Bearbeitung von Beschwerden gegen Polizeibeamt*innen aus der LSBTTIQ*-Community, Sichtung von Straftaten, die als LSBTTIQ*-feindlich eingestuft werden können, Organisation und Durchführung von Präventionsveranstaltungen in der LSBTTIQ *- Community, Präsenz auf Veranstaltungen der LSBTTIQ *-Community, enge Zusammenarbeit mit LSBTTIQ *-Organisationen und Netzwerken zur Multiplikation, Austausch auf nationaler und internationaler Ebene, Aufbau und Pflege eines polizeiinternen Netzes von lokalen Ansprechpartner*innen und Multiplikator*innen.

Begründung:

LSBTI-feindliche Straftaten werden als Straftaten im Sinne der Hasskriminalität behandelt. Da in der Bundesrepublik der Begriff der Hasskriminalität nicht definiert ist, werden diese Straftaten der politisch motivierten Gewalt zugerechnet und als solche verfolgt. Die Anzahl der statistisch erfassten Straftaten gegen LSBTTIQ*-Menschen ist laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS) bundesweit ansteigend. Insbesondere aus den folgenden Gründen wird dieser Trend durch eine Dunkelziffer an Straftaten gegen LSBTTIQ*-Menschen noch verstärkt:

  1. Die tatsächliche Anzahl der Straftaten ist höher als die angezeigten Tatbestände, da auf der einen Seite bei vielen LSBTTIQ*-Menschen ein großes Misstrauen gegenüber der Polizei besteht und auf der anderen Seite Angst vor einem Zwangsouting besteht. Es werden regelmäßig mehr Straftaten durch unabhängige Selbsthilfeorganisation registriert, als tatsächlich bei der Polizei zur Anzeige gebracht worden sind.
  2. Obwohl in der Polizei sämtlicher Bundesländer und des Bundes Ansprechpartner*innen für LSBTTIQ *-Menschen sein sollten, ist dies nicht flächendeckend der Fall.
  3. Die Mehrzahl der Personen im Beamtenstatus ist nicht, bzw. nicht ausreichend geschult, um Straftaten, die aus politischer Motivation oder Hass gegen LSBTTIQ *-Menschen verübt werden, zu erkennen. Dies führt dazu, dass derartige Straftaten nicht dem LSBTTIQ*- Opferbereich zugeordnet werden.

Somit sind in der Polizeilichen Kriminalstatistik zwar Straftaten gegen LSBTI-Personen erfasst, diese Zahlen sind jedoch nicht repräsentativ. Aktuell stellt sich die Situation in Brandenburg so dar:

  1. Polizei: Bei der Polizei Brandenburg gibt es eine Ansprechperson für LSBTTIQ*-Angelegenheiten. Diese Tätigkeit ist als sogenannte „Zugleichaufgabe“ definiert. Das bedeutet, dass die damit verbundenen Aufgaben neben der eigentlichen Tätigkeit wahrzunehmen sind. Zieht man dazu in Betracht, dass Brandenburg ein Flächenland ist, dann ist klar ersichtlich, dass diese Aufgaben nicht durch eine einzelne Person als Zugleichaufgabe wahrnehmbar sind. Um eine ausreichende Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben sicherzustellen ist daher die Schaffung von Vollzeitstellen notwendig.
  2. Staatsanwaltschaft: Es gibt in den Brandenburger Staatsanwaltschaften keine Ansprechpartner*innen oder Beauftragte für LSBTTIQ *-Menschen. LSBTTIQ *-feindliche Straftaten werden daher nur zufällig als politisch motivierte Straftaten erkannt und entsprechend zugeordnet. Dies führt dazu, dass in Brandenburg das Argument des Schutzes der Anzeigenden für die Aufklärung in der Community vollständig ins Leere läuft. Ebenfalls werden LSBTTIQ *-feindliche Straftaten nicht als politisch motivierte Kriminalität eingeordnet und somit zu Antragsdelikten gemacht. Durch die dadurch geschaffene Öffentlichkeit und das Risiko des Outings ist die Rücknahme der Anzeige häufig gegeben. Hassmotivierte Straftäter*innen werden nicht weiterverfolgt.

Zusammenfassung: Die Schaffung von jeweils zwei hauptamtlichen Stellen für LSBTTIQ *-Beauftragte bei Polizei und Staatsanwaltschaft ist dringend geboten. Straftaten gegen Menschen aus der LSBTTIQ *-Community werden – sofern überhaupt – ohne Bezug zu der Opfergruppe und vor allem ohne Bezug zur politisch motivierten Kriminalität erfasst. Da sich die Täter*innen darüber hinaus in Brandenburg äußerst sicher sein können, keiner Strafverfolgung zu unterliegen, besteht derzeit ein äußerst hohes Viktimisierungsrisiko für die in Brandenburg lebenden LSBTTIQ*-Menschen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
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