49/I/2022 Radewegenetz ausbauen

Status:
Annahme
  1. Der Radwegeausbau ist im gesamten Land Brandenburg voranzutreiben. Ziel ist, dass jede Bundes- und Landesstraße mittelfristig einen straßenbegleitenden Radverkehrsweg aufweist.
  2. Abzustufende Straßen sind in der Regel mit einem straßenbegleitenden Radverkehrsweg, zumindest aber mit einem Schutzstreifen oder einem Radfahrstreifen zu übertragen. Der übertragende Straßenbaulastträger hat hierfür Sorge zu tragen.
  3. Straßen von und zu Bahnhöfen sind beim Ausbau der Radverkehrswege prioritär zu behandeln.
Begründung:

Brandenburg ist Fahrradland! Mit mehreren tausend Kilometern an Fahrradwegen verfügt das Land bereits über ein breit ausgebautes Radwegenetz, welches intensiv von Brandenburger*innen von Nah und Fern genutzt wird. Nichtsdestotrotz existieren nach wie vor diverse weiße Flecken im Netz und viele wichtige Verbindungen insbesondere an den Bundes- und Landesstraßen fehlen bisher. An diesen Stellen muss der Ausbau weiter vorangetrieben werden!

Der Verkehrssektor ist der einzige Bereich, in dem im Land Brandenburg die CO2-Emissionen seit 1990 sogar anstiegen. In den Zwischen- und Sektorzielen des Klimaplans Brandenburg ist festgehalten, dass die Emissionen im Verkehrssektor bis 2030 im Vergleich zu 2020 um 35 Prozent sinken sollen. Dabei spielt neben dem Ausbau des ÖPNV und der Nutzung alternativer Antriebe auch die vermehrte Nutzung des Fahrrads eine entscheidende Rolle. Nach der weitgehenden Energiewende muss nun auch die Verkehrswende zur Erreichung unserer Klimaziele vollzogen werden!

Ein gut ausgebautes Radwegenetz ist ein Tourismusmagnet! Schon vor der Corona-Pandemie setzte ein Trend zum nachhaltigen Inlandstourismus ein, bei dem der Fahrradtourismus eine bedeutende Komponente darstellt. Besucher*innen wollen die über 3.000 Seen und Wassergebiete im Land selbstständig und flächendeckend erkunden, sich erholen und die Natur genießen. Dies geht nur mit sicheren und gut ausgebauten Radwegen.

Die bisherige ausschließliche Betrachtung des motorisierten Verkehres auf der betreffenden Strecke zur Bedarfsermittlung eines konkreten Radwegeausbaus greift zu kurz. Neben der Gefahrenbelastung für Radfahrende durch den motorisierten Verkehr sollte vielmehr die potenzielle Nutzer*innenzahl in die Abwägung einbezogen werden. Auf kleineren Landesstraßen werden oftmals die geforderten Verkehre nicht erreicht. Nichtsdestotrotz schrecken gerade dort viele potenzielle Radfahrende davor zurück auf der bisherigen Strecke auf das Fahrrad umzusteigen. Dabei muss gelten: Nicht die Anzahl der Fahrzeuge darf ausschließlich darüber entscheiden, ob ein Fahrradweg errichtet wird- vielmehr muss die Nutzer*innenanzahl und die Nutzerungsgruppen ein wesentliches Gewicht bei dieser Abwägung erhalten.

Ebenfalls im Sinne der Verkehrswende stellen Bahnhöfe wichtige Verkehrsknotenpunkte dar. Bahnfahrende, insbesondere Pendler*innen, sollten idealerweise mit dem Fahrrad zum Bahnhof gelangen, um einen minimalen CO2-Fußabdruck zu erzielen. Auch für die touristische Nutzung ist es von erheblicher Relevanz, dass die Bahnhöfe mit Radwegen gut angebunden sind.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Barrierefreies PDF:
Stellungnahme(n):
Weiterverfolgung durch Landtagsfraktion Im Mai 2023 wurde die neue Radverkehrsstrategie mit 7 Handlungsfeldern beschlossen. Ziel ist, dass im Jahr 2030 die Menschen im Land Brandenburg 20 Prozent ihrer Wege mit dem Fahrrad zurücklegen. Das „Radnetz Brandenburg“ wird baulastträgerübergreifend aufgebaut. Es soll künftig die wichtigsten Ziele im Land (Ober- und Mittelzentren, Grundfunktionale Schwerpunkte, Bahnhöfe, kommunale Haltestellen des öffentlichen Verkehrs, Schulen, Versorgungsstandorte, touristische Reiseziele) verbinden und die Anbindung an die benachbarten Länder sicherstellen. Die Konzeption für das „Radnetz Brandenburg“ wird 2024 fertiggestellt und veröffentlicht. Im Land Brandenburg sollen mindestens 30 Euro pro Person und Jahr für Investitionen in den Radverkehr zur Verfügung stehen.
Überweisungs-PDF: