35/I/2017 Rechtskonforme Lösung für Anschlussbeiträge

Du hast keine Berechtigungen dieses Formular zu betrachten oder abzusenden

Status:
Ablehnung

Wir fordern den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg auf, sich der Thematik anzunehmen, die unterschiedlichen Vorgehensweisen und Auffassungen der Abwasserverbände zu unterbinden und im Interesse der Vielzahl der betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Land Brandenburg ein einheitliches Handeln vorzugeben.

Dabei sind sämtliche auftretenden finanziellen Lasten im Landeshaushalt abzusichern. Dies betrifft nicht nur die nicht-bestandskräftigen Bescheide, sondern alle rechtswidrig erhobenen Kanalanschlussbeiträge, also auch die bestandskräftig gewordenen Beitragsbescheide.

Begründung:

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.11.2015 zur Erhebung von Anschlussbeiträgen ist seit über einem Jahr rechtskräftig veröffentlicht und auch der zweite Teil des Gutachtens von Herrn Prof. Dr. Brüning, liegt nunmehr seit 6 Monaten der Landesregierung vor. Die betroffenen Akteure wie Abwasserverbände, Kommunen und besonders die Bürgerinnen und Bürger als Beitragszahler erwarten von dem zuständigen Minister eine Aussage darüber, welche tragfähigen Richtlinien das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) erteilt, um endlich eine weitgehende Rechtssicherheit herzustellen.

Wir fordern deshalb den Ministerpräsidenten auf, sich der Thematik anzunehmen, die unterschiedlichsten Vorgehensweisen und Auffassungen der Abwasserverbände zu unterbinden und im Interesse der Vielzahl der betroffenen Bürgerinnen und Bürger dieses Bundeslandes ein einheitliches Handeln vorzugeben. Das „Nichthandeln“ damit zu begründen, dass das MIK aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung nicht zuständig sei, greift zu kurz, da schließlich das Land als Gesetzgeber für das Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) die jetzige Situation verursacht hat.

Dabei sind sämtliche auftretenden finanziellen Lasten im Landeshaushalt abzusichern. Dies betrifft nicht nur die nicht bestandskräftigen Bescheide, sondern alle rechtwidrig erhobenen Kanalanschlussbeiträge, also auch die bestandskräftig gewordenen Beitragsbescheide. Der geplante Unterstützungsfond in Höhe von 250 Mill. Euro für zinslose Darlehen für Kommunen, davon 50 Millionen für die Abwasserverbände, die durch Rückzahlungen in eine „Schieflage“ geraten sind trägt nicht zur Lösung der Problematik bei.

Die Zweckverbände finanzieren ihre Aufgaben über Beiträge und Gebühren. Reicht die Finanzierung nicht aus, sind die Kommunen im Rahmen der vermögensbetreuungspflicht zum Ausgleich durch Verbandsumlagen verpflichtet. Tritt diese Situation ein, hätte dies für viele Kommunen enorme haushälterische Auswirkungen.

Im Leitbild für die geplante Verwaltungsstrukturreform steht: „Zwei Ziele sind wichtig: Wir müssen die Schulden unserer Kommunen solidarisch abtragen und nachhaltig in die Zukunftsfähigkeit der kommunalen Verwaltung investieren. Beides dient dem Ziel, die Handlungsmöglichkeiten der kommunalen Selbstverwaltung zu verbessern. Überall im Land muss weiterhin eine gute öffentliche Daseinsvorsorge gewährleistet werden. Das liegt zugleich im Interesse aller brandenburgischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.“

Damit hat die Landesregierung die Begründung sogar selbst formuliert, warum nicht die Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Abwasserverbände die finanziellen Lasten der rückwirkenden Festsetzung von Anschlussgebühren und die sich ergebenden Auswirkungen durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts tragen sollten.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Wir fordern den Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg auf, sich der Thematik anzunehmen, die unterschiedlichen Vorgehensweisen und Auffassungen der Abwasserverbände zu unterbinden und im Interesse der Vielzahl der betroffenen Bürgerinnen und Bürger im Land Brandenburg ein einheitliches Handeln vorzugeben.

Beschluss-PDF:

Änderungsantrag zu diesem Antrag einreichen