37/I/2016 Rettungsgasse freimachen

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Status:
Annahme

Nach § 11 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung müssen Autofahrer eine freie Gasse bilden, sobald der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Streifen in einer Richtung stockt. Die Praxis sieht anders aus. Außerdem werden Behinderungen durch „Gaffer“ immer häufiger.

Deswegen ist eine Aufklärungskampagne in Rundfunk, Fernsehen sowie in Printmedien erforderlich. Außerdem sollte das viel zu niedrige Bußgeld von 20 € wesentlich aufgestockt und der Tatbestand der Behinderung durch Neugierige (Gaffer) neu aufgenommen werden.

Begründung:

Es ist leider tagtäglich auf unseren Autobahnen so, dass Feuerwehren, Rettungsdienste und andere Einsatzkräfte zu spät an einem Unfallort eintreffen, weil sie kostbare Zeit durch eine nicht gebildete Rettungsgasse verlieren. Es ist sogar schon so weit, dass Einsatzkräfte vor den Rettungsfahrzeugen herlaufen müssen, um Platz zu fordern. Das kann nicht sein!

Es geht um Menschenleben! Es genügt die Vorstellung, schwer auf der Autobahn zu verunglücken und niemand bildet eine Rettungsgasse. Die Einsatzkräfte müssen sich mühselig durch den dichten Verkehr kämpfen und manövrieren. Jeder, der schon mal einen Unfall hatte, weiß, dass allein schon 10 Minuten, in denen man unter Panik, Stress und Schmerzen steht, eine sehr lange Zeit sein können. Bis ihnen geholfen wird, kann es aber ohne Rettungsgasse wesentlich länger dauern!

Leider wissen viele Autofahrer hierzulande nicht, wie sie sich in einer Stau-Situation zu verhalten haben. Unsere Nachbarn in Österreich gehen mit gutem Beispiel voran und zeigen es uns mit der Kampagne „Bei Stau Rettungsgasse“. In Österreich beträgt z. B. das Bußgeld für eine nicht gebildete Rettungsgasse bis zu 2000 €.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme

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