14/I/2015 Rückführung von Asylbewerbern

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Status:
Ablehnung

Der Brandenburger SPD-Landesvorstand sowie unsere Brandenburger Europaabgeordnete werden gebeten, sich dafür einzusetzen das aus humanitären Gründen keine Flüchtlinge, die über andere europäische Länder nach Deutschland eingereist sind, in diese Länder zurückgeführt werden, um ihnen in Deutschland ein faires Asylverfahren zu gewährleisten.

Der SPD-Landesvorstand sowie unser Mitglied im Europaparlament werden aufgefordert, sich mit Nachdruck für eine europäische Flüchtlingspolitik einzusetzen, die faire Asylverfahren in allen EU-Mitgliedsstaaten gewährleistet und für eine gleichmäßige Verteilung der Lasten und eine menschenwürdige Unterbringung der Flüchtlinge sorgt.

Begründung:

Flüchtlinge, die aus Angst um ihr Leben geflohen sind und über Griechenland, Italien oder Spanien oder auf dem Landwege über Bulgarien, Rumänien oder Ungarn nach Deutschland eingereist sind, dürfen nicht in der Bundesrepublik einen Asylantrag stellen, sondern müssen nach einer Verordnung der EU (Dublin III – Verordnung) in dem EU-Land Asyl beantragen, das sie als erstes erreicht haben.

Aus der Bundesrepublik können sie daher innerhalb von sechs Monaten in die Einreiseländer abgeschoben werden.

In allen sechs Einreiseländern erwartet sie jedoch keine menschenwürdige Unterbringung. Dies hat der europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg für Griechenland bereits festgestellt und Abschiebungen nach Griechenland verboten.

In Brandenburg werden weiterhin Flüchtlinge in die übrigen Einreiseländer abgeschoben.

Diese Praxis widerspricht nicht nur einer glaubwürdigen Willkommenskultur gegenüber Flüchtlingen, sondern auch unseren sozialdemokratischen Grundwerten, der Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung

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