44/I/2016 Sanierung der Gemeindehaushalte

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Status:
Annahme

Die mit der Einführung der Doppik in den Kommunen des Landes Brandenburg im Ertragshaushalt bilanzwirksam zu planenden Abschreibungen sind, da nicht auszahlungswirksam, zukünftig nur noch als statistische Nachweisposition ohne Einfluss auf das Ertragsergebnis im Gemeindehaushalt auszuweisen.

Begründung:

Die Haushalte vieler Gemeinden im Land Brandenburg entwickeln sich seit Einführung der Doppik im Jahr 2011 im Ertragshaushalt hochgradig defizitär. Eine Ursache dieser negativen Entwicklung resultiert aus der Kumulation der Abschreibungsbeträge. Die Positionen Abschreibung im Haushaltsplan werden in allen Produktbereichsebenen des Ergebnishaushaltes als „nicht zahlungswirksame Aufwendungen“ dargestellt, sie erfüllen damit de facto auch statistischen Charakter. Ihre Einflussnahme auf den Haushalt sollte daher auch auf statistische Nachweisführung beschränkt werden, zumal sie im Gegensatz zu Plänen von Wirtschaftsunternehmen keine steuerlichen Aspekte und Effekte im Gemeindehaushalt bewirken. Die Anwendung dieses Vorschlages würde nach Auffassung der Mitglieder der Ortsvereins Plessa eine sofortige und umfassende Entlastung der Kommunalhaushalte im Land Brandenburg bewirken, ohne das Land auch nur mit einem Cent zu belasten.  Viele Gemeinden würden von der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts befreit. Dieses ist eh nicht sonderlich sinnvoll, da die bestehenden Defizite sich nicht mit Einsparungen  ausgleichen lassen.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Version der Antragskommission:

Begründung:

  • aus fachlich-inhaltlichen Gründen

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