32/II/2023 Schaffung einer Vermögensobergrenze zur Stärkung der Demokratie und für eine gerechtere Gesellschaft – Deutschland braucht keine Milliardäre

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Die SPD-Brandenburg setzt sich für die Einführung einer Vermögensobergrenze von einer Milliarde Euro beim Privatvermögen ein. Darüber hinaus wird die SPD-geführte Bundes- und Landesregierung aufgefordert, gesetzliche Maßnahmen zur Umsetzung dieser Vermögensbegrenzung zu ergreifen, um den maximal zulässigen Betrag des Privatvermögens einer einzigen Person zu begrenzen.

Begründung:

Die Schere zwischen Arm und Reich in Deutschland zeigt eine erhebliche Ungleichheit bei der Verteilung des Gesamtvermögens. Laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung besitzen die reichsten 10% der Bevölkerung etwa 67% des Gesamtvermögens. Noch besorgniserregender ist, dass das vermögendste ein Prozent der Bevölkerung über ungefähr 35% des Gesamtvermögens in Deutschland verfügt.

Die unkontrollierte und stetig wachsende Konzentration von Geld- und Produktionsmitteln in den Händen weniger stellt eine große Herausforderung dar, um die Probleme von Millionen von Menschen und ihrer belasteten natürlichen Umwelt effektiv und nachhaltig zu bewältigen. Die damit einhergehenden Machtverhältnisse haben in der Geschichte kontinuierlich eine der größten Hindernisse für den globalen Frieden, soziale Arbeitsmarktpolitik und die Beseitigung der Armut dargestellt. Ohne eine grundlegende Lösung dieser Problematik werden jegliche Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen sowie zur demokratischen Entwicklung auf der ganzen Welt kaum nachhaltig erfolgreich sein. Daher stellt die Bewältigung dieser Problematik auch für die heutige Generation eine zentrale historische Herausforderung dar. Die Einnahmen aus dieser zukünftigen Vermögensbegrenzung sollen, angelehnt an die Einkommenssteuer, dem Bund, den Bundesländern und den Gemeinden gemeinsam zugutekommen.

Um dieser Situation entgegenzuwirken, schlagen wir die Einführung einer Vermögensobergrenze vor, die das maximal zulässige Privatvermögen einer Person begrenzt. Dabei soll das Unternehmensvermögen ausgenommen sein. Instrumente wie die Enteignung von Vermögen, die diese Obergrenze überschreiten, sowie eine Erbschaftssteuer oder eine progressive Einkommensbesteuerung könnten in Betracht gezogen werden, um eine gerechtere Vermögensverteilung zu fördern.

Eine Lösung wäre beispielsweise die Mehrheitsfähig-machung einer Einkommensvollversteuerung durch eine Reform des aktuellen Steuerkonzepts. Eine Einkommensvollversteuerung bezieht sich auf eine progressive Besteuerung, bei der der Steuersatz mit steigendem Einkommen ansteigt. Derzeit gibt es oft eine Obergrenze, ab der der Steuersatz nicht weiter erhöht wird, selbst bei sehr hohen Einkommen. Eine solche Obergrenze ließe sich leicht ändern, indem der Einkommensteuersatz auch bei sehr hohen Einkommen weiter ansteigt. Eine solche Steuer hätte den Effekt, den Vermögenszuwachs großer Vermögen zu begrenzen und gleichzeitig die Steuerlast gerechter zu verteilen. Zusätzlich könnte eine solche Steuer dazu beitragen, den problematischen Luxuskonsum einzuschränken, der oft auch ökologisch bedenklich ist.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Version der Antragskommission:

Eine Vermögensobergrenze ist verfassungswidrig.

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