59/II/2023 Schnelle Hilfe für psychisch erkrankte Menschen – Bei Therapieplätzen darf nicht gespart werden!

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Status:
Annahme mit Änderungen

Die psychische Gesundheit ist eine wesentliche Voraussetzung für Lebensqualität, Leistungsfähigkeit und soziale Teilhabe. In den letzten Jahren hat der psychische Druck auf junge Menschen stark zugenommen. In einer Zeit multipler Krisen sind sie einem hohen Maß an Herausforderungen ausgesetzt. Die zunehmende Komplexität der modernen Welt kann zu Stress, Ängsten und anderen psychischen Belastungen führen.

Betroffene brauchen bei einer Erkrankung rasche und effektive Unterstützung. Die Realität sieht jedoch aktuell oft anders aus. Im Durchschnitt wartet eine Person fünf Monate auf einen Therapieplatz, obwohl ihr gesundheitlicher Anspruch darauf bereits bestätigt wurde.

Die aktuelle Richtlinie besagt, dass in städtischen Gebieten etwa eine*n Psychotherapeut*in für 3.000 Menschen vorgesehen ist. Da angenommen wird, dass Menschen aus ländlichen Gebieten auch in Städte fahren, um ärztliche Versorgung in Anspruch zu nehmen, wird in ländlichen Regionen eine*n Psychotherapeut*in für ungefähr 6.000 Menschen bereitgestellt. Durch diese Regelung werden insbesondere finanziell benachteiligte Personen in strukturschwachen Gebieten strukturell benachteiligt.

Es besteht dringender Reformbedarf in der Bedarfsplanungs-Richtlinie. Vor allem die Krankenkassen zeigen Widerstand gegen eine Überarbeitung der aktuellen Regelung, da sie erhebliche Mehrkosten befürchten. Doch beim Thema Therapieplätze darf nicht am falschen Ende gespart werden!

Es kann nicht im Sinne der „Zukunftskoalition“, insbesondere nicht unter sozialdemokratischer Führung, sein, dass der Zugang zur psychischen Gesundheitsversorgung von finanziellen Mitteln und dem Wohnort abhängt. Solche Klassenunterschiede müssen überwunden werden, um allen Menschen ein psychisch gesundes Leben zu ermöglichen.

Die SPD-geführte Landesregierung wird aufgefordert, durch ihr Mitberatungs- und Antragsrecht im Gemeinsamen Bundesauschuss durch Anpassung der Bedarfsplanungs-Richtlinie auf mehr kassenärztlich zugelassene Psychotherapeut*innen hinzuwirken.

Deswegen fordern wir die SPD-geführte Bundesregierung auf, sich für die deutliche Erhöhung der Bedarfsplanungs-Richtlinie auf mehr kassenärztlich zugelassene Psychotherapeut*innen hinzuwirken. Zudem fordern wir die Einführung einer gesonderten Bedarfsplanungs-Richtlinie für Kinder und Jugendliche, um gerade für diese vulnerable Gruppe die Wartezeiten erheblich zu reduzieren.

Begründung:

Alle von uns kennen bestimmt mindestens eine Person, die an einer psychischen Erkrankung leidet oder ist gar selbst betroffen. Denn immer mehr Menschen und vor allem immer mehr Kinder und Jugendliche in Deutschland leiden an psychische Erkrankungen. Das ist nicht nur eine gefühlte Wahrheit, sondern ist statistisch bereits mehrfach nachgewiesen.

In Deutschland sind 48.000 Psychotherapeut*innen qualifiziert. Während einige in Rehakliniken und Psychiatrien arbeiten, streben viele an, eine eigene Praxis zu eröffnen. Für die Behandlung von gesetzlich Versicherten ist eine Zulassung, auch „Kassensitz“ genannt, erforderlich. Doch laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung besitzen nur 33.000 Psychotherapeut*innen einen solchen Kassensitz. Und von diesen teilen 60 Prozent den Sitz mit anderen, was die Anzahl der Kassenpatienten, die sie behandeln können, einschränkt.

Die Anzahl der Therapieplätze in einer Region wird durch die Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt. Dieser Ausschuss setzt sich aus der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen zusammen.

In Deutschland leben so wenig junge Menschen wie noch nie: Zum Ende des Jahres 2021 waren gut 8,3 Millionen Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren. Das entspricht einem Anteil von 10,0 Prozent an der Gesamtbevölkerung. Wir stehen als Gesellschaft vor scheinbar unendlichen Herausforderungen und in jeder Richtung sind junge Menschen gefragt, Verantwortung zu übernehmen. Der demographische Wandel führt somit in der ökonomischen, politischen, klimatischen und gesellschaftlichen Frage zu Mehrfachbelastungen, die in unzähligen Fällen Burnout, Depressionen und enorme psychische Belastung mit sich bringen.

Genau deswegen brauchen wir jetzt eine robuste Gesundheitsinfrastruktur, die bei der Bewältigung dieser Probleme ein Sicherheitsnetz bildet, das uns im Durchschnitt früher als erst in fünf Monaten fängt. Es ist essentiell, dass wir als Jugendorganisation jungen Menschen durch die Gesundheitliche Versorgung die Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen.

Gleichzeitig ist auch die Normalisierung der psychischen Behandlung der gesamten Bevölkerung notwendig, um die Traumata unserer Eltern, Großeltern und Urgroßeltern endlich angemessen heilen zu können.

Diese wichtigen Aufgaben dürfen nicht an den kapitalistischen Zwängen unseres Gesundheitssystems scheitern. Es braucht mehr Ressourcen, es braucht mehr Aufmerksamkeit und Willen, aber vor allem braucht es mehr Kassenplätze!

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Version der Antragskommission (Konsens)
Version der Antragskommission:

Antragstext Zeile 40-53

Zeile 1- 39 werden der Begründung zugefügt

Barrierefreies PDF:
Änderungsanträge
Status Kürzel Aktion Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Annahme Ä1 zum 59/II/2023 Ändern 1-39 Jusos Brandenburg Der Antragstext bezieht sich jetzt auf die Zeilen 40-53. Die Zeilen 1-39 werden der Antragsbegründung beigefügt. Änderungsantrag (PDF)
Text des Beschlusses:

Die SPD-geführte Landesregierung wird aufgefordert, durch ihr Mitberatungs- und Antragsrecht im Gemeinsamen Bundesauschuss durch Anpassung der Bedarfsplanungs-Richtlinie auf mehr kassenärztlich zugelassene Psychotherapeut*innen hinzuwirken.

Deswegen fordern wir die SPD-geführte Bundesregierung auf, sich für die deutliche Erhöhung der Bedarfsplanungs-Richtlinie auf mehr kassenärztlich zugelassene Psychotherapeut*innen hinzuwirken. Zudem fordern wir die Einführung einer gesonderten Bedarfsplanungs-Richtlinie für Kinder und Jugendliche, um gerade für diese vulnerable Gruppe die Wartezeiten erheblich zu reduzieren.

Beschluss-PDF:

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