24/I/2015 Schulsozialarbeit in Brandenburg rechtlich sichern

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Status:
Überweisung

Die SPD-geführte Landesregierung und die SPD-Landtagsfraktion werden aufgefordert, hinsichtlich der Zuständigkeit für Schulsozialarbeit eine gesetzliche Klarstellung vorzunehmen und die Aufgabe den Landkreisen als Träger der Jugendhilfe zu übertragen.

Begründung:

Die Wichtigkeit der Schulsozialarbeit in Brandenburg nimmt zu. In den Landkreisen und Kommunen haben sich in den vergangenen Jahren über diverse Modelle und Förderprogramme Stellen gebildet.

In der Frage zum Umgang und zur weiteren Finanzierung von Stellen in der Schulsozialarbeit verweisen die Kommunalen Verwaltungen jeweils auf die Zuständigkeit des Anderen. Zuständigkeitsdebatten helfen jedoch unseren Schülerinnen und Schülern nicht weiter, daher muss der Gesetzgeber hier eine Klarstellung vollziehen.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesvorstand
Stellungnahme(n):
Stellungnahmen und abschließende Beschlussfassung Landesvorstand Der Landesvorstand der SPD Brandenburg hat sich in seiner Sitzung am 16. April 2016 mit dem Antrag des SPD-Unterbezirks Dahme-Spreewald und des SPD-Ortsvereins Königs Wusterhausen beschäftigt. Auf Beschluss des Landesvorstands der SPD Brandenburg wurde der Antrag abgelehnt.

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