06/I/2020 Sozialgarantie über 2021 hinaus

Du hast keine Berechtigungen dieses Formular zu betrachten oder abzusenden

Status:
Nicht abgestimmt

Das Sozialversicherungssystem wurde seit Ende des 19. Jahrhunderts schrittweise in Deutschland eingeführt. Den Anfang machte Otto von Bismarck mit der Krankenversicherung, die dann durch die Unfall- und der Rentenversicherung ergänzt wurde. Die Einführung der Arbeitslosenversicherung erfolgte zu Beginn des 20. Jahrhundert. Das heutige Sozialversicherungssystem in Deutschland wurde mit der Einführung der Pflegeversicherung 1995 komplettiert.

Die Beitragssätze in der Sozialversicherung in Deutschland sind in den letzten 50 Jahren stark gestiegen. So lag der durchschnittliche Beitragssatz 1970 noch bei 26,5 Prozent. Mit der Einführung der Pflegeversicherung stieg der Beitragssatz 1995 auf 39,3 Prozent.

Als Folge des demografischen Wandels sinkt die Zahl der Beitragszahler, während die Zahl der Leistungsempfänger steigt. Diese Entwicklung wird auch in den nächsten Jahren anhalten.

Im Koalitionsausschuss der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD einigte man sich am 3. Juni 2020 auf die „Sozialgarantie 2021“, einem der Eckpunkte des Konjunkturprogramms der Bundesregierung. Mit der „Sozialgarantie 2021“ will die Regierungskoalition die Sozialversicherungsbeiträge bis zum Ende des Jahres 2021 bei höchstens 40 Prozent deckeln.

Wir fordern die Bundesregierung auf, eine weitere Steigerung der Lohnnebenkosten, auch über das Jahr 2021 hinaus, zu verhindern. Dies darf jedoch nicht zu einer Absenkung von Leistungen führen. Eine Steigerung der Sozialversicherungsbeiträge blockiert aufgrund der sinkenden Nettoeinkommen die Binnennachfrage, schwächt die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und gefährdet das Wirtschaftswachstum.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesgruppe in der Bundestagsfraktion
Barrierefreies PDF:

Änderungsantrag zu diesem Antrag einreichen