62/I/2016 Supermärkte müssen nicht verkaufte Lebensmittel spenden

Du hast keine Berechtigungen dieses Formular zu betrachten oder abzusenden

Status:
Ablehnung

Die SPD-geführte Landesregierung wird aufgefordert, auf die Bundesregierung dahingehend einzuwirken, dass ein Gesetz erlassen wird, welches Verkaufsstellen ab einer gewissen Größe und gastronomischen Betrieben vorschreibt, nicht verkaufte Lebensmittel an Wohlfahrtsorganisationen zu spenden, kostenlos als Tierfutter oder als Kompost an die Landwirtschaft zur Verfügung zu stellen, und Hygienevorschriften so zu ändern, dass Spenden ermöglicht werden.

Begründung:

Jahr für Jahr landen in Deutschland 11 Millionen Tonnen Lebensmittel im Wert von circa 25 Milliarden Euro von der Lebensmittelherstellung bis zum Privathaushalt im Müll.

Hinzu kommen schätzungsweise bis zu 4 Millionen Tonnen Lebensmittelverluste, die in der Landwirtschaft entstehen.

Aus der Wertschätzung von Lebensmitteln ist inzwischen eher eine Geringschätzung geworden. Zurückzuführen ist dies auf den ständigen Preiskampf des Lebensmitteleinzelhandels in Deutschland.

Nach dem Vorbild von Frankreich ist es daher anzustreben, dass Supermärkte ab einer gewissen Größe verpflichtet werden, ihre nicht verkauften Lebensmittel zu spenden.

Der Zustand führt auch dazu, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bewusst größere Mengen an Lebensmitteln einkaufen, mit dem Wissen, nicht verbrauchte Lebensmittel später auch wegzuschmeißen.

Mit einem Gesetz würde man diesen Teil nicht erreichen.

Nach einer WWF-Studie „Das große Wegschmeißen“ entstehen in Deutschland lediglich 14 Prozent der Verluste im Handel. Daher würde ein Gesetz, das sich nur eine Branche vorknöpft, zu kurz greifen. 61 Prozent der Lebensmittelabfälle in Deutschland entstehen insgesamt im Gewerbe – also im Einzelhandel, Großhandel, in der Gastronomie, bei der Herstellung, der Weiterverarbeitung und in der Landwirtschaft. Die restlichen 39 Prozent verschwendeter Lebensmittel werden von uns Privatkonsumenten in die Tonne gehauen.

Was wir jetzt brauchen, ist ein Aktionsplan, in dem die Bundesregierung erklärt, wie die einzelnen Sektoren zum Ziel beitragen können. Derzeit konzentriert sich die Regierung praktisch nur auf den Privatkonsumenten. Auch wenn „Zu gut für Tonne“, die Kampagne des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), jegliche Verschwendung in deutschen Haushalten verhindern könnte, würde Deutschland sein Ziel bis 2020 nicht erreichen. Denn von 18,38 Millionen Tonnen verschwendeter Lebensmittel sind heute bereits 10 Millionen Tonnen vermeidbar – jedoch nur 4,9 Millionen Tonnen in Privathaushalten. Um die Lebensmittelverschwendung wirklich zu halbieren, fehlen noch mehrere Millionen Tonnen. Wo sollen die herkommen, wenn nicht durch die Reduzierung von Verlusten im Gewerbe.

LESENSWERT dazu: http://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-PDF/WWF_Positionspapier_Lebensmittelverschwendung.pdf

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Version der Antragskommission:

Begründung:

  • wegen Eigentumsvorrang des Grundgesetzes
Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Die SPD-geführte Landesregierung wird aufgefordert, auf die Bundesregierung dahingehend einzuwirken, dass ein Gesetz erlassen wird, welches Verkaufsstellen ab einer gewissen Größe und gastronomischen Betrieben ermöglicht wird, nicht verkaufte Lebensmittel an Wohlfahrtsorganisationen zu spenden, kostenlos als Tierfutter oder als Kompost an die Landwirtschaft zur Verfügung zu stellen.

Beschluss-PDF:

Änderungsantrag zu diesem Antrag einreichen