37/I/2020 Unterstützung der Kamerad*innen der Freiwilligen Feuerwehren

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Status:
Nicht abgestimmt

Die SPD Brandenburg setzt sich für eine gute Ausbildung, zeitgemäße Ausstattung und Anerkennung der Verdienste der ca. 38.000 Kamerad*innen der Freiwilligen Feuerwehren im Land Brandenburg ein.

Der SPD-Landesparteitag möge beschließen:

  1. Einführung einer einheitlichen Kennzeichnung von privaten PKW für Einsatzfahrten zum Feuerwehrgerätehaus „Feuerwehr im Einsatz“
  2. Start einer Kampagne zur Aufklärung der Bevölkerung bezüglich dieser Kennzeichnung
  3. Anpassung der landes- bzw. bundesrechtlichen Regelungen, zum Führen von Dachaufsetzern mit Beleuchtung
Begründung:
  1. Durch lange Anfahrtswege, steigendes Verkehrsaufkommen, die Verdichtung bzw. dem Wachstum von Ortslagen, wird es vielerorts schwerer, im Einsatzfall, innerhalb von kurzer Zeit zum Feuerwehrgerätehaus zu gelangen. Gemäß StVO stehen den Feuerwehrleuten bereits zur Fahrt zum Feuerwehrgerätehaus Sonderrechte (keine Wegerechte) zu. Mit diesen Sonderrechten gehen die Feuerwehrleute bereits heute ausgesprochen verantwortungsvoll um, auch wenn sie für andere Verkehrsteilnehmer oft kaum sichtbar eingesetzt werden. Von Wegerechten kann nur in Verbindung mit Blaulicht und Martinshorn gesprochen werden. Für die Anfahrt zum Gerätehaus bedeutet dies, dass Sonderrechte zwar von der StVO befreien, andere Verkehrsteilnehmer diesen Fahrzeugen aber keine gesonderten Rechte gewähren müssen. Demnach kann beispielsweise die Höchstgeschwindigkeit unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit überschritten werden, nicht erlaubt ist jedoch, die Fahrt über eine rote Ampel oder die Herbeiführung von Situationen, die andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
    Mit diesem Antrag ist nicht gewollt, jedem PKW mit z.B. einem Dachaufsetzer „Feuerwehr im Einsatz“ Wegerechte einzuräumen. Die Kennzeichnung der Fahrzeuge soll dazu dienen, Aufmerksamkeit zu wecken, um dadurch Verständnis einzufordern, wertvolle Sekunden auf der Anfahrt zur Feuerwehr zu sparen und die Sicherheit der Kamerad*innen zu erhöhen.
  2. Um diese Kennzeichnung auch flächendeckend und wirksam einsetzen zu können, sollte eine Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband über Art, Form und Farbe stattfinden. Nach dieser Festlegung ist es erforderlich, gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband Werbung für diese Neuerung zu machen und um Verständnis für die Sondersituation zu werben, wie beispielsweise bei der Kampagne zur Rettungsgasse.
  3. Um die Sichtbarkeit auch bei Nacht oder bei schlechten Lichtverhältnissen zu erhöhen, ist eine Kennzeichnung mit Beleuchtung sinnvoll. Der § 49a StVZO schließt dies derzeit jedoch aus, lässt allerdings im Absatz 6 auch Ausnahmen für Ärzt*innen im Notfalleinsatz zu. Eine analoge Regelung wäre auch für die vorgenannte Kennzeichnung zu treffen.
Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Version der Antragskommission:

Laut StVO nicht möglich

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