59/I/2017 Weiterleitung von Bundesmitteln an die Kommunen in Brandenburg

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Status:
Annahme

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, im Wirtschafts-und Finanzausschuss eine Darstellung der Weiterleitung aller Bundesmittel an die Kommunen Brandenburgs (wo Weiterleitung dargestellt wird) einzufordern. Diese Übersicht soll regelmäßig als Jahresrechnung von der Landesregierung bis zum 30.6. des Folgejahres für jedes Kalenderjahr aufgestellt werden.

Insbesondere sind hier Mittel gemeint aus dem Bereich Bildung – Kitaausbau, aus dem Bereich Investitionen in den Kommunen – Bundesmittel zur Ertüchtigung von Gebäuden und Straßen, Aufbruch in die Digitalisierung – Weiterreichung der Bundesmittel an die Kommunen, Maßnahmen des Bundes zur Unterstützung von Ländern und Kommunen im Bereich der Flüchtlings- und Integrationskosten und die Mittelverwendung durch das Land Brandenburg gemeint.

Gefordert ist eine tabellarische Übersicht, die links zeigt, welche Mittel und in welcher Höhe der Bund an das Land Brandenburg überwiesen hat und rechts zeigt, welche Kommunen diese Mittel in welcher Höhe bekommen haben.

Begründung:

Im Rahmen der Diskussionen um die Verwaltungsstrukturreform sind immer wieder Stimmen laut geworden, die beklagen, dass die kommunale Familie diejenige ist, bei der alle Lasten abgeladen werden, die aber nicht ausreichend dafür ausfinanziert wird. Eine Übersicht wie die hier geforderte schafft dem Abhilfe und sorgt für hinreichende Fakten.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landtagsfraktion
Stellungnahme(n):
Beschlussemfehlung durch die SPD-Landtagsfraktion Annahme   Begründung: Die SPD-Landtagsfraktion unterstützt sie die Zielrichtung des Antragstellers, die Weiterleitung von Bundesmitteln an die Kommunen in Brandenburg in tabellarischer Form sichtbar zu machen. Vor dem Hintergrund, dass der Finanzpolitik neben der rein fiskalischen Funktion wichtige verteilungs-, struktur-, konjunktur- und aufsichtspolitische Aufgaben zukommen, wird die SPD-Landtagsfraktion weiterhin alle Möglichkeiten und Formen der Informationsgewinnung (u. a. Kleine und Große Anfragen, Berichte in den Ausschüssen) im parlamentarischen Raum nutzen. Die tabellarische Bereitstellung von finanzpolitischen Kennzahlen und Daten dienen neben Transparenzgesichtspunkten vornehmlich unserer politischen Arbeit. So liefern uns entsprechend aufbereitete Darstellungen und Übersichten wertvolle Informationen zum finanzpolitischen Mitteleinsatz, dienen als Entscheidungshilfen und sind gleichzeitig Grundlage für die Ausgestaltung künftiger finanzpolitischer Instrumente und Maßnahmen.   Beschlussfassung durch den SPD-Landesvorstand Annahme

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