9/II/2023 Zusatzqualifikation „Recht“ für Lehramtsstudierende anbieten

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Status:
Annahme mit Änderungen

Die SPD Brandenburg fordern die SPD-Fraktion im Landtag sowie die SPD-geführten Ministerien auf:

  1. bei den Verhandlungen der Hochschulrahmenverträge Mittel für die Implementierung einer Zusatzqualifikation „Recht“ für Lehramtsstudierende an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam bereitzustellen, sowie deren Errichtung zu fördern.
  2. eine Rechtsfortbildung bei der Neustrukturierung des LISUM (Landesinstitut für Schule und Medien) zu berücksichtigen.
Begründung:

Um die nachfolgenden Generationen zu mündigen und selbstbestimmten Bürger*innen zu machen, braucht es auch die Auseinandersetzung mit dem Rechtssystem. Vor allem für Studierende der Schulfächer politische Bildung als auch Wirtschaft, Arbeit und Technik, denen die Aufgabe obliegt, dieses Ziel zu fördern, ist es daher unerlässlich, grundlegende Kenntnisse erwerben zu können, um dieser Aufgabe gerecht zu werden. Aber weder in der Studienordnung für das Lehramt WAT (Wirtschaft, Arbeit und Technik) noch für das der politischen Bildung werden verbindlich rechtliche Inhalte vermittelt.

Dafür gibt es aber die Möglichkeit, eingetragene Zusatzqualifikationen zu erwerben. Dies ist auch keine Neuerung in der Lehrkräfteausbildung. Sie zertifizieren, dass die Studierenden Kenntnisse in bestimmten Bereichen erlangt haben, die unter Umständen auch bei der Bewerbung an den entsprechenden Wunschschulen besonders berücksichtigt werden können.

Da sowohl politische Bildung als auch WAT unumgänglich Bezüge zum Recht erfordern (Arbeitsrecht; Staatsorganisationsrecht und Grundrechtsdogmatik), die aber mangels Berücksichtigung im Studium nicht vermittelt werden, kann den Schüler*innen nicht ausreichend der Stoff vermittelt werden, der aber für ein selbstbestimmtes Leben unumgänglich ist.

Daher ist es notwendig, eine solche Zusatzqualifikation anzubieten, um den Studierenden die Möglichkeit zu gewähren, diese Kenntnisse zu erlangen. An der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam können hierfür bereits jetzt bestehende Veranstaltungen genutzt werden. Einzig erforderlich ist die Einrichtung einer Stelle für Rechtsdidaktik, die aber auch an einem Lehrstuhl angesiedelt werden kann. So kann es gelingen, frühzeitig WAT und PB umfangreich qualitativ aufzuwerten.

In diesem Zuge müssen auch Fortbildungen für Lehrkräfte angeboten werden. Da das LISUM derweil neustrukturiert wird, soll hierbei die Implementierung einer Rechtsfortbildung mitgedacht werden, um auch bestehenden Lehrkräften die Chance zu geben, sich in diesem Bereich besser aufzustellen.

Empfehlung der Antragskommission:
zurückgestellt
Version der Antragskommission:

Die Antragsteller werden gebeten, sich mit den Einbringern des Antrags 13 und 14 zu einigen. Aus Antrag 13 sollte der Punkt 1 in den bestehenden Antrag 9 aufgenommen werden. Antrag 14 soll gänzlich integriert werden.

Das Ziel des Antrages soll eine entsprechende Vermittlung von Inhalten im Mittelpunkt stehen.

Barrierefreies PDF:
Änderungsanträge
Status Kürzel Aktion Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Zurückgezogen Ä1 zum 9/II/2023 Ändern 1-11 Jusos Brandenburg, AGS Neuer Text und Titel: Neue Wege in der Bildung: Rechts- und Finanzwissen als Schlüsselkompetenzen Der Landesparteitag der SPD Brandenburg möge beschließen: Die SPD Brandenburg fordern die SPD-Fraktion im Landtag sowie die SPD-geführten Ministerien auf:
  1. Bei den Verhandlungen der Hochschulrahmenverträge Mittel für die Implementierung einer Zusatzqualifikation „Recht“ für Lehramtsstudierende an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam bereitzustellen und deren Errichtung zu fördern.
  2. Eine Rechtsfortbildung bei der Neustrukturierung des LISUM (Landesinstitut für Schule und Medien) zu berücksichtigen.
  3. Die Einführung eines „Finanzunterrichts“ in den 9. und 10. Klassen aller Schulformen wird als notwendig erachtet, um Schüler*innen einen Überblick über unser Wirtschaftssystem, Budgetplanung und Finanzierungsprodukte zu geben. Dies soll in den Lehrplänen verankert werden, mit dem Ziel, Kenntnisse für die gesellschaftliche und persönliche Wirtschafts- und Haushaltsführung zu vermitteln.
  4. Alle Schüler*innen im Alter von 14 bis 17 Jahren sollten frühzeitig ein Verständnis für mikro- und makroökonomisches Wissen erlangen. Dieses Wissen soll auf lebensnahen, praktischen Anwendungen basieren, die Bereiche wie Banken-/Kreditwirtschaft, Versicherungswirtschaft, Verbraucherzentralen und andere wirtschaftlich tätige Konsortien umfassen. Ziel ist es, das Basiswissen der Schüler*innen zu erweitern und bessere Kenntnisse über wirtschaftliche Zusammenhänge in Industrien, privaten und öffentlichen Institutionen zu erzielen. Dabei soll auch eine Medienkompetenz im Umgang mit „Fake News“ gefördert werden.
Änderungsantrag (PDF)
Annahme Ä2 zum 9/II/2023 Ändern 1-12 Jusos und AGS neuer Titel und Antragstext: Fit fürs Leben – Vermittlung von Kompetenzen in den Bereichen Recht und Finanzen in der Schule Die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-Mitglieder in der Landesregierung werden gebeten, darauf hinzuwirken, dass im Bereich Schule verstärkt Kompetenzen sowohl in den Bereichen Recht als auch Finanzen vermittelt werden. Dazu sollen folgende Punkte umgesetzt werden:
  1. Berücksichtigung entsprechender Inhalte im Rahmen der Lehrkräfteausbildung. Hierbei die didaktische Ausbildung zur Vermittlung der Inhalte anhand lebenspraktischer Beispiele im Mittelpunkt stehen.
  2. Schaffung entsprechender Fortbildungsangebote für Lehrkräfte.
  3. Überarbeitung der Rahmenlehrpläne, um in geeigneten Fächern und Themengebieten diese Kompetenzen zu vermitteln.
Änderungsantrag (PDF)
Beschluss: Fit fürs Leben - Vermittlung von Kompetenzen in den Bereichen Recht und Finanzen in der Schule
Text des Beschlusses:

Die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-Mitglieder in der Landesregierung werden gebeten, darauf hinzuwirken, dass im Bereich Schule verstärkt Kompetenzen sowohl in den Bereichen Recht als auch Finanzen vermittelt werden. Dazu sollen folgende Punkte umgesetzt werden:

  1. Berücksichtigung entsprechender Inhalte im Rahmen der Lehrkräfteausbildung. Hierbei die didaktische Ausbildung zur Vermittlung der Inhalte anhand lebenspraktischer Beispiele im Mittelpunkt stehen.
  2. Schaffung entsprechender Fortbildungsangebote für Lehrkräfte.
  3. Überarbeitung der Rahmenlehrpläne, um in geeigneten Fächern und Themengebieten diese Kompetenzen zu vermitteln.
Beschluss-PDF:

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