41/I/2017 Wohnen bleibt bezahlbar – Den Auftrag der öffentlichen Daseinsvorsorge ausfüllen

Du hast keine Berechtigungen dieses Formular zu betrachten oder abzusenden

Status:
Annahme

Ausreichender und auch für niedrige und mittlere Einkommen bezahlbarer Wohnraum sind Voraussetzungen für eine sozialdemokratische Politik für alle Menschen in Brandenburg. Im engeren Verflechtungsraum ist das aktuell gefährdet. Politik muss gestaltend eingreifen. Die Anpassung der sozialen Wohnraumförderung und deren Aufstockung auf 100 Millionen Euro im Jahr waren erste richtige Schritte.

Konkret müssen darüber hinaus umgesetzt werden:

  1. Die Wohnraumförderung muss so gestaltet werden, dass damit neue und bezahlbare Wohnungen entstehen. Unser Ziel ist es, dass vor allem kommunale Wohnungsunternehmen und Genossenschaften Förderung erhalten, um den geschaffenen bezahlbaren Wohnraum langfristig zu sichern.
  2. Die Voraussetzungen für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines an das Berliner Niveau anzupassen. Derzeit ist es bereits bei einem Vollzeitjob mit Mindestlohn nicht mehr möglich, einen Wohnberechtigungsschein und damit Zugang zu einer bezahlbaren Wohnung zu erhalten.
  3. Die Versorgung der Studierenden mit bezahlbarem Wohnraum bedarfsgerecht zu finanzieren. Hier gibt es einen deutlich höheren Bedarf an Wohnheimplätzen als sie die Studentenwerke im Auftrag des Landes in den Universitäts- und Hochschulstädten bisher zur Verfügung stellen können. Das Angebot muss je Hochschulstandort auf eine Versorgungsquote von 20 % aller Studierenden, auch unter Einbeziehung von Bundesfördermitteln, erhöht werden.
  4. Eine Erweiterung der Wohnraumpotenziale in der gemeinsamen Landesplanung ist nötig. Viele Kommunen haben hier entsprechende Vorschläge gemacht. Damit Wohnen gerade im Berliner Umland bezahlbar bleibt, müssen diese Potentiale durch die Landesebene besser berücksichtigt werden.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in geänderter Fassung mit Ä01 zum 41/I/2017
Änderungsanträge
Status Kürzel Aktion Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Annahme Ä01 zum 41/I/2017 Ändern 28 ff. SPD-Unterbezirk Potsdam, AG SPD 60plus Brandenburg, AG Selbst Aktiv Brandenburg Änderungsantrag bzw. Synthese der Anträge "41/I/2017 Wohnen bleibt bezahlbar – Den Auftrag der öffentlichen Daseinsvorsorge ausfüllen“ und "43/I/2017 Sozialer Wohnungsbau als Gemeinschaftsaufgabe" Wohnen bleibt bezahlbar – Den Auftrag der öffentlichen Daseinsvorsorge ausfüllen Ausreichender und auch für niedrige und mittlere Einkommen bezahlbarer Wohnraum sind Voraussetzungen für eine sozialdemokratische Politik für alle Menschen in Brandenburg. Im engeren Verflechtungsraum ist das aktuell gefährdet. Politik muss gestaltend eingreifen. Die Anpassung der sozialen Wohnraumförderung und deren Aufstockung auf 100 Millionen Euro im Jahr waren erste richtige Schritte. Konkret müssen darüber hinaus umgesetzt werden:
  1. Die Wohnraumförderung muss so gestaltet werden, dass damit neue und bezahlbare Wohnungen entstehen. Unser Ziel ist es, dass vor allem kommunale Wohnungsunternehmen und Genossenschaften Förderung erhalten, um den geschaffenen bezahlbaren Wohnraum langfristig zu sichern. Im Rahmen der Förderung müssen auch „neue“ Wohnformen berücksichtigt werden. Wohngemeinschaften Älterer, gemeinschaftliches Wohnen von Jung und Alt sowie kleine Appartements für Studierende und Azubis sind hier Beispiele.
  2. Die Voraussetzungen für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines an das Berliner Niveau anzupassen. Derzeit ist es bereits bei einem Vollzeitjob mit Mindestlohn nicht mehr möglich, einen Wohnberechtigungsschein und damit Zugang zu einer bezahlbaren Wohnung zu erhalten.
  3. Die Versorgung der Studierenden mit bezahlbarem Wohnraum bedarfsgerecht zu finanzieren. Hier gibt es einen deutlich höheren Bedarf an Wohnheimplätzen als sie die Studentenwerke im Auftrag des Landes in den Universitäts- und Hochschulstädten bisher zur Verfügung stellen können. Das Angebot muss je Hochschulstandort auf eine Versorgungsquote von 20 % aller Studierenden, auch unter Einbeziehung von Bundesfördermitteln, erhöht werden.
  4. Eine Erweiterung der Wohnraumpotenziale in der gemeinsamen Landesplanung ist nötig. Viele Kommunen haben hier entsprechende Vorschläge gemacht. Damit Wohnen gerade im Berliner Umland bezahlbar bleibt, müssen diese Potentiale durch die Landesebene besser berücksichtigt werden. Die ersten Schritte sind hier getan.
  5. Bei der Liegenschaftspolitik müssen Bund, Länder und Kommunen den sozialen Wohnungsbau im Blick haben. Das gilt sowohl für die Aufstellung von Bebauungsplänen als auch für die Veräußerung von Grundstücken, die an konkrete Bedingungen für mehr sozialen Wohnungsbau geknüpft werden muss. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) muss Grundstücke für sozialen Wohnungsbau vergünstigt an die Kommunen geben.
  6. Konkrete Vorgaben zur Schaffung von barrierefreien sowie barrierearmen Wohnungen sind nötig, damit der Wohnungsmarkt den Erfordernissen des demografischen Wandels rechtzeitig entspricht.
  7. Der Bund muss einkommensschwache Haushalte gezielt bei der Schaffung oder dem Erwerb von Wohneigentum unterstützen und ein entsprechendes Förderprogramm auflegen.
  8. Bund, Länder und Kommunen müssen ihren Wohnungsbestand halten. Das Ziel muss ein möglichst großer Anteil von Wohnraum sein, der gemeinwohlorientiert ist. Statt Privatisierung von Wohnraum kommen daher nur Genossenschaftsgründungen oder Mieterprivatisierungen in Betracht. Der Bund soll seine Wohnungsbestände vorrangig an kommunale Wohnungsunternehmen weitergeben, die im Gegenzug Mitpreisbindungen eingehen.
Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Wohnen bleibt bezahlbar – Den Auftrag der öffentlichen Daseinsvorsorge ausfüllen

Ausreichender und auch für niedrige und mittlere Einkommen bezahlbarer Wohnraum sind Voraussetzungen für eine sozialdemokratische Politik für alle Menschen in Brandenburg. Im engeren Verflechtungsraum ist das aktuell gefährdet. Politik muss gestaltend eingreifen. Die Anpassung der sozialen Wohnraumförderung und deren Aufstockung auf 100 Millionen Euro im Jahr waren erste richtige Schritte.

Konkret müssen darüber hinaus umgesetzt werden:

  1. Die Wohnraumförderung muss so gestaltet werden, dass damit neue und bezahlbare Wohnungen entstehen. Unser Ziel ist es, dass vor allem kommunale Wohnungsunternehmen und Genossenschaften Förderung erhalten, um den geschaffenen bezahlbaren Wohnraum langfristig zu sichern. Im Rahmen der Förderung müssen auch „neue“ Wohnformen berücksichtigt werden. Wohngemeinschaften Älterer, gemeinschaftliches Wohnen von Jung und Alt sowie kleine Appartements für Studierende und Azubis sind hier Beispiele.
  2. Die Voraussetzungen für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines an das Berliner Niveau anzupassen. Derzeit ist es bereits bei einem Vollzeitjob mit Mindestlohn nicht mehr möglich, einen Wohnberechtigungsschein und damit Zugang zu einer bezahlbaren Wohnung zu erhalten.
  3. Die Versorgung der Studierenden mit bezahlbarem Wohnraum bedarfsgerecht zu finanzieren. Hier gibt es einen deutlich höheren Bedarf an Wohnheimplätzen als sie die Studentenwerke im Auftrag des Landes in den Universitäts- und Hochschulstädten bisher zur Verfügung stellen können. Das Angebot muss je Hochschulstandort auf eine Versorgungsquote von 20 % aller Studierenden, auch unter Einbeziehung von Bundesfördermitteln, erhöht werden.
  4. Eine Erweiterung der Wohnraumpotenziale in der gemeinsamen Landesplanung ist nötig. Viele Kommunen haben hier entsprechende Vorschläge gemacht. Damit Wohnen gerade im Berliner Umland bezahlbar bleibt, müssen diese Potentiale durch die Landesebene besser berücksichtigt werden. Die ersten Schritte sind hier getan.
  5. Bei der Liegenschaftspolitik müssen Bund, Länder und Kommunen den sozialen Wohnungsbau im Blick haben. Das gilt sowohl für die Aufstellung von Bebauungsplänen als auch für die Veräußerung von Grundstücken, die an konkrete Bedingungen für mehr sozialen Wohnungsbau geknüpft werden muss. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) muss Grundstücke für sozialen Wohnungsbau vergünstigt an die Kommunen geben.
  6. Konkrete Vorgaben zur Schaffung von barrierefreien sowie barrierearmen Wohnungen sind nötig, damit der Wohnungsmarkt den Erfordernissen des demografischen Wandels rechtzeitig entspricht.
  7. Der Bund muss einkommensschwache Haushalte gezielt bei der Schaffung oder dem Erwerb von Wohneigentum unterstützen und ein entsprechendes Förderprogramm auflegen.
  8. Bund, Länder und Kommunen müssen ihren Wohnungsbestand halten. Das Ziel muss ein möglichst großer Anteil von Wohnraum sein, der gemeinwohlorientiert ist. Statt Privatisierung von Wohnraum kommen daher nur Genossenschaftsgründungen oder Mieterprivatisierungen in Betracht. Der Bund soll seine Wohnungsbestände vorrangig an kommunale Wohnungsunternehmen weitergeben, die im Gegenzug Mitpreisbindungen eingehen.
Beschluss-PDF:

Änderungsantrag zu diesem Antrag einreichen