67/I/2020 Gründung einer Arbeitsgruppe Kindergesundheit

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Status:
Nicht abgestimmt

Der SPD-Landesvorstand wird beauftragt eine Arbeitsgruppe Kindergesundheit zu gründen, welche insbesondere Themen der Kindergesundheitsfinanzierung und -versorgung berät und Vorschläge zur Umsetzung oder Änderung bestehender Praxis erarbeitet. Die Kommission legt dem Parteitag im Jahr 2021 einen Bericht vor.

Begründung:

Die SPD Brandenburg setzt sich für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein. Sie möchte Familien fördern und dafür Sorge tragen, dass es den Kindern dieses Landes gut geht. Brandenburg ist ein familienfreundliches und familienunterstützendes Land, in dem Eltern ihre Kinder gern aufwachsen sehen.

Im Juli 2020 verabschiedete das SPD-Präsidium den Beschluss „Kinder sind keine kleinen Erwachsenen – Sichere und individualisierte Gesundheitsversorgung für Kinder und Jugendliche“. Gefordert wird:

  • „Sofort 13 Prozent der Mittel des Zukunftsprogramm Krankenhäuser für Kinderkliniken: Ein Wumms für Kindergesundheit!
  • Verlässliche Finanzierung für innovative Strukturen der stationären und ambulanten Versorgung
  • Eigene Finanzierungsgrundlagen für Kinderkliniken außerhalb des DRG-Systems
  • Reform der Fallpauschalen auch für niedergelassene Kinderärzt*innen
  • Anreize und eigene Ausbildungselemente für Kinderärzt*innen und Kinderpsychiater*innen
  • Sichere Medikamente für die besonderen Bedarfe von Kindern und Jugendlichen
  • Erschließung der Möglichkeiten der Telemedizin für die Kinder- und Jugendmedizin
  • Aufbau eines Kompetenznetzes für Forschung und Kooperation im Bereich Kindergesundheit.“[1]

Diese Themen sind wichtig und müssen auch in Brandenburg beraten werden. In diesem Zusammenhang sollten auch folgende Themen diskutiert werden:

  • Die Aufhebung der Deckelung der Anzahl der bezahlten Kinderkranktage.
  • Die Aufhebung der Deckelung der Altersgrenze bei der Lohnfortzahlung für kranke Kinder, da die Sorgeberechtigung eine Verpflichtung ist, die über das 12. Lebensjahr hinausreicht.
  • Die Erstattung des vollen Lohnausfalls bei Inanspruchnahme der Kinderkranktage.
  • Die Erhöhung der Kinderkranktage nach Lebensalter (mehr Tage im Kleinkindalter, weniger im Grundschulalter).
  • Home-Office-Möglichkeiten bei „leichten“ Krankheiten, die einen Besuch der Kindertagesstätte oder der Schule verbieten (z.B. Läuse, Bindehautentzündung), jedoch keine Betreuung des Kindes im Sinne eines „kranken Kindes“ erforderlich machen.
  • Regelung von Kinderkranktagen bzw. Lohnausgleichzahlungen für Selbstständige mit kranken Kindern.
  • Regelungen der Inanspruchnahme von Kinderkranktagen bei Patchworkfamilien.
  • Regelung der Inanspruchnahme von Kinderkranktagen bei Wiedereintritt in den Beruf nach der Elternzeit, da Kinder im ersten Kindergartenjahr häufig krank werden.
  • Die Übernahme der vollen Verantwortung für das kranke Kind durch beide Elternteile und damit die Aufhebung der Möglichkeit der Übertragung der Kinderkranktage auf den anderen Elternteil (Ausnahmen sollten ermöglicht bleiben).

Die Themen, die für eine Diskussion in der Kindergesundheitskommission aufgeführt sind, sind keine abschließende Aufzählung. Die Kommission sorgt dafür, dass die Themen vollumfänglich beraten werden und Lösungsvorschläge für ein noch familienfreundlicheres Brandenburg erarbeitet werden.

    Empfehlung der Antragskommission:
    Annahme (Konsens)
    Barrierefreies PDF:

    Änderungsantrag zu diesem Antrag einreichen