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Die Brandenburger SPD-Fraktion im Landtag wird beauftragt, sich für die Überarbeitung des Brandenburgischen Polizeigesetzes einzusetzen. Nur mit modernen Befugnissen kann die Polizei den aktuellen Herausforderungen bei der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr gerecht werden.
Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung „Verantwortung für Deutschland“, vereinbart zwischen CDU, CSU und SPD, wurde die Erweiterung der Eingriffsbefugnisse der Polizei für die Strafverfolgung beschlossen. Es ist von zentraler Bedeutung, dass die Eingriffsermächtigungen zur Gefahrenabwehr im Land Brandenburg an diese neuen Regelungen angepasst werden, um eine einheitliche und effektive Sicherheitsstrategie zu gewährleisten.
Die Überarbeitung des Polizeigesetzes soll darauf abzielen, die rechtlichen Möglichkeiten der Polizei in Brandenburg zu stärken und zu modernisieren, ohne dabei die Grundrechte der Bürger*innen unverhältnismäßig einzuschränken. Die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit ist ein zentrales Anliegen unserer Partei und muss auch in der Gesetzgebung ihren Niederschlag finden. Insbesondere sollen folgende Punkte in den Fokus der Novellierung gerückt werden:
- Erweiterung der Befugnisse zur schnellen und gezielten Gefahrenabwehr bei schwerwiegenden Bedrohungslagen.
- Schaffung klarer rechtlicher Grundlagen für den Einsatz moderner Ermittlungsmethoden, wie der digitalen Überwachung unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben.
- Stärkung der Ressourcen und Kompetenzen der Polizei im Bereich der Cyberkriminalität.
- Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Polizei und anderen Sicherheitsbehörden auf Landes- und Bundesebene.
Diese Änderungen sind notwendig, um den gestiegenen Anforderungen an die Polizeiarbeit im 21. Jahrhundert gerecht zu werden und eine sichere Zukunft für Brandenburg zu gewährleisten. Der Parteitag in Cottbus soll ein modernes und effektives Polizeigesetz auf den Weg bringen.