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Bei öffentlichen Veranstaltungen fallen GEMA-Gebühren an – auch für Vereine. Im Prinzip muss jede*r, die/der Musik öffentlich aufführt oder abspielt eine Urhebervergütung an die GEMA zahlen, die diese in Form von Tantiemen an die Künstler weiter gibt. Das gilt für Vereine und Ehrenamtler*innen ebenso, wie für Veranstalter*innen, Gastronom*innen und selbst Privatpersonen. Die Regierung wird aufgefordert, nach dem hessischen Vorbild, einen Pakt für GEMA einzuführen, um das Ehrenamt und die Vereinskultur in Brandenburg deutlich zu stärken.
Der Pakt für GEMA in Hessen erfasst in seiner Regelung alle Vereine und alle Organisationen, die ihren Sitz in Hessen haben, die unabhängig von ihrer rechtlichen Organisationsform ehrenamtlich tätig sind oder vorwiegend gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Dabei sind vier Veranstaltungen pro Kalenderjahr mit einer Veranstaltungsfläche von max. 500m² umfasst, sofern kein Eintrittsgeld erhoben wird. Künftig wird es ausreichen, sich beim GEMA-Portal mit seiner Veranstaltung anzumelden. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Vereine dann eine Nachricht, dass das Land Hessen die Kosten übernimmt.
Erledigt durch Beschlusslage