34/I/2025 Aufnahme des Straftatbestands „Femizid“ in das Strafgesetzbuch (StGB)

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Status:
Nicht abgestimmt

Die SPD Brandenburg fordert die Aufnahme des Straftatbestands „Femizid“ in das Strafgesetzbuch (StGB).

Begründung:

Frauen* werden in Deutschland regelmäßig Opfer tödlicher Gewalt – oft durch (Ex-) Partner*innen. Diese Taten sind keine tragischen Einzelfälle, sondern Ausdruck struktureller, patriarchaler Gewaltverhältnisse. Sie haben einen Namen: Femizide.

Doch im deutschen Strafrecht fehlt bislang die explizite Anerkennung dieser Gewaltform. Die Tötung von Frauen* aufgrund ihres Geschlechts wird rechtlich nicht anders behandelt als andere Formen von Mord oder Totschlag. Dadurch bleiben die strukturellen Hintergründe dieser Verbrechen unsichtbar.

Ein eigener Straftatbestand „Femizid“ im StGB würde diese Gewaltform nicht nur klar benennen, sondern auch ein starkes gesellschaftliches Signal senden: Gewalt gegen Frauen* ist kein „Beziehungsdrama“, sondern ein systematisches Problem. Es muss klar als solche benannt und bekämpft werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Bundestagsfraktion (Konsens)
Barrierefreies PDF:

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