34/I/2025 Aufnahme des Straftatbestands „Femizid“ in das Strafgesetzbuch (StGB)

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Status:
Annahme mit Änderungen

Die SPD Brandenburg fordert die Aufnahme des Straftatbestands „Femizid“ in das Strafgesetzbuch (StGB).

Begründung:

Frauen* werden in Deutschland regelmäßig Opfer tödlicher Gewalt – oft durch (Ex-) Partner*innen. Diese Taten sind keine tragischen Einzelfälle, sondern Ausdruck struktureller, patriarchaler Gewaltverhältnisse. Sie haben einen Namen: Femizide.

Doch im deutschen Strafrecht fehlt bislang die explizite Anerkennung dieser Gewaltform. Die Tötung von Frauen* aufgrund ihres Geschlechts wird rechtlich nicht anders behandelt als andere Formen von Mord oder Totschlag. Dadurch bleiben die strukturellen Hintergründe dieser Verbrechen unsichtbar.

Ein eigener Straftatbestand „Femizid“ im StGB würde diese Gewaltform nicht nur klar benennen, sondern auch ein starkes gesellschaftliches Signal senden: Gewalt gegen Frauen* ist kein „Beziehungsdrama“, sondern ein systematisches Problem. Es muss klar als solche benannt und bekämpft werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Bundestagsfraktion (Konsens)
Barrierefreies PDF:
Änderungsanträge
Status Kürzel Aktion Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Nicht abgestimmt Ä1 zum 34/I/2025 Ändern 1-3 Unterbezirk Dahme-Spreewald Ersetze Zeile 1-3 durch: Die SPD fordert eine stärkere strafrechtliche Anerkennung und Ahndung geschlechtsspezifischer Tötungsdelikte an Frauen*, insbesondere durch (Ex-)Partner*innen. Dies soll durch eine Reform des Strafgesetzbuches (StGB) erfolgen, bei der bestehende Straftatbestände – insbesondere Mord (§ 211 StGB) – um eine gesetzlich verankerte geschlechtsspezifische Tatmotivation ergänzt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die strukturelle Dimension geschlechtsspezifischer Gewalt juristisch sichtbar wird, ohne das geltende System von Tatbeständen und Strafzumessung grundlegend zu untergraben. Änderungsantrag (PDF)
Beschluss: Annahme in geänderter Form und Überweisung BTF
Text des Beschlusses:

Die SPD fordert eine stärkere strafrechtliche Anerkennung und Ahndung geschlechtsspezifischer Tötungsdelikte an Frauen*, insbesondere durch (Ex-)Partner*innen. Dies soll durch eine Reform des Strafgesetzbuches (StGB) erfolgen, bei der bestehende Straftatbestände – insbesondere Mord (§ 211 StGB) – um eine gesetzlich verankerte geschlechtsspezifische Tatmotivation ergänzt werden.

Dabei ist sicherzustellen, dass die strukturelle Dimension geschlechtsspezifischer Gewalt juristisch sichtbar wird, ohne das geltende System von Tatbeständen und Strafzumessung grundlegend zu untergraben.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Bundestagsfraktion Stand 10.10.2025: Als SPD-Fraktion wollen wir dafür sorgen, dass Femizide regelmäßig als Mord aus niedrigen Beweggründen bestraft werden und sprechen uns für eine Reform des Mordparagraphen aus. Im KoaV ist vereinbart: "Deshalb verbessern wir den strafrechtlichen Schutz von Frauen und besonders verletzlichen Personen wie Kindern, gebrechlichen Menschen und Menschen mit Behinderung durch ein neues Qualifikationsmerkmal bei den Tatbeständen von Mord [...]."
Überweisungs-PDF:

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