37/I/2025 Zur Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS)

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Status:
Nicht abgestimmt

Jedes Jahr geht es im politischen Diskurs um die PKS. Maßnahmen werden mit der PKS begründet (insbesondere in Bezug auf Migration), obwohl die Statistik nicht die Wirklichkeit von Kriminalität in Deutschland darstellt. Dies führt zu falschen Schlussfolgerungen vor allem in Bezug auf Kriminalität von Migrant*innen; Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden.

Unsere Forderung: Die PKS sollte nicht mehr als alleinige Grundlage im politischen Diskurs und durch die Innenministerien benutzt werden. Die Statistik könnte durch die Strafverfolgungsstatistik und Dunkelfeldstudien (wie die SKiD, LeSuBiA) zumindest ergänzt werden.

Begründung:

a) Was ist die PKS und was wird kritisiert:

Die PKS ist eine Art Tätigkeitsbericht der Polizei und erfasst alle, der Polizei bekannt gewordenen, Straftaten. Generell werden in der PKS jedoch nicht alle Delikte erfasst. Nicht erfasst werden Verkehrsdelikte, Straftaten außerhalb der Bundesrepublik, Staatsschutzdelikte und Delikte, die von Anfang an ausschließlich von der Staatsanwaltschaft (StA) bearbeitet werden, wie Finanz- und Steuerdelikte.

Des Weiteren werden die Straftaten von der Polizei anders bewertet als von der Staatsanwaltschaft oder Gerichten. Die PKS bezieht sich nämlich ausschließlich auf Tatverdächtige und nicht auf Verurteilte. Als Beispiel:  Im Jahr 2021 wurden von 1,9 Millionen Tatverdächtigen nur 0,50 Millionen auch verurteilt (Verkehrsdelikte wurden hier ausgenommen).

Auch andere Faktoren begrenzen die Aussagekraft der PKS. Sie zeigt nämlich ausschließlich das Hellfeld, also Straftaten, die für die Polizei bekannt geworden sind. Das Dunkelfeld wird nicht abgebildet. Durch unterschiedliche Kontroll- und Verfolgungsintensität der Polizei, oder auch unterschiedliches Anzeigeverhalten der Bevölkerung kann es dazu kommen, dass sich das Hell- und Dunkelfeld verschiebt, ohne dass sich die Anzahl der tatsächlichen Straftaten verändert. Dazu kommt, dass bestimmte Personengruppen, wie Männer zwischen 15 und 34 Jahren, sowie ausländisch wahrgenommene Personen, häufiger von der Polizei kontrolliert werden als andere.

Die PKS Kategorisiert bei den Tatverdächtigen vor allem in Deutsch und nichtdeutsch. Unter nichtdeutsch fallen dabei Ausländer*innen die Durchreisen, Besucher*innen, Berufspendler*innen, sowie Tourist*innen. Die Aussagekraft der Zahlen bezüglich nichtdeutschen Tatverdächtigen wird dadurch generell verfälscht.

Somit lässt sich zunächst sagen, dass die PKS nicht die Wirklichkeit von Kriminalität widerspiegelt.

b) Beispiel “Ausländer*innenkriminalität”, Kategorie nichtdeutsch in der PKS

Der Umgang mit der PKS und das Bild, das durch Parteien des Bundestages gezeichnet wird, stößt unter Kriminolog*innen auf Kritik.

Durch die Kategorie deutsch und nichtdeutsch in der PKS, werden Nationalität und Kriminalität in Verbindung miteinander gesetzt. Dabei ist die Hervorhebung, ob Tatverdächtige eine deutsche Staatsbürgerschaft haben oder nicht, irreführend und schürt Rassismus. Sogenannte “Ausländer*innenkriminalität” sorgt für den Anschein von Homogenität, wo es keine gibt und stärkt nur eine gesellschaftliche Spaltung.

Die steigenden Zahlen der PKS kann durch viel erklärt werden, allerdings fällt der Faktor Ausländer*in nicht darunter. Trotzdem wird immer wieder auf genau dieses Kriterium abgestellt.  Bei der Vorstellung der PKS, der Presseerklärung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und auch auf Websites von Parteien, sowie in deren Wahlprogramm wird ein Bild von einem Zusammenhang von Ausländer*innen und Kriminalität gezeichnet. Dabei ist die Lösung dann häufig eine restriktive Migrationspolitik.

Die Realität und die öffentliche Wahrnehmung fallen auseinander, denn die Berichterstattung, sowie der politische Diskurs, prägen die Wahrnehmung von Kriminalität für die Öffentlichkeit. Durch emotionale Berichterstattung, den Fokus auf Kriminalität von Ausländer*innen, die Nennung der Herkunft und anderes wird das Bild der Öffentlichkeit beeinflusst.

c) Wie könnte man wirklich die Kriminalität Deutschlands darstellen?

Auch andere Statistiken geben Aufschluss über die Kriminalität in Deutschland. Anders als bei der PKS werden bei Strafverfolgungsstatistik Verurteilte und nicht Tatverdächtige gezählt. Das Bild der Kriminalitätslage Deutschlands sieht hier anders aus (siehe Anhang 1 und 2). Nach der Strafverfolgungsstatistik sanken die Zahlen der Verurteilten nach dem Hoch im Jahr 2007. Der leichte Anstieg im Jahr 2023 ist durch Faktoren wie den Wegfall von Corona-Einschränkungen und die wirtschaftliche Lage Deutschlands zu erklären und nicht weiter ungewöhnlich. Auch diese Statistik zeigt allerdings wieder nur das Hellfeld, also die bekannt gewordenen Straftaten, weshalb es notwendig wäre, neben Hellfeldstudien auch eine Dunkelfeldstudie heranzuziehen, um sich dem wirklichen Kriminalitätsaufkommen Deutschlands so gut es geht anzunähern.

Neben der PKS sollte es im politischen Diskurs und den Medien auch um diese Studien gehen, denn diese würden eher die Realität von Kriminalität in Deutschland darstellen. Eine Ergänzung wäre notwendig, um die Meinung der Öffentlichkeit nicht durch falsche Zusammenhänge in eine Richtung zu verzerren, die nicht der Realität entspricht.

 

Empfehlung der Antragskommission:
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