14/I/2025 Reform des Politikunterrichts

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Status:
Nicht abgestimmt

Die Mitglieder der Landesregierung, insb. der Bildungsminister, sowie SPD- Landtagsfraktion werden aufgefordert, sich für eine umfassende Reform des Politikunterrichts in Brandenburg einzusetzen, der die politische Bildung an Schulen systematisch stärkt.

Diese Reformen sollen folgende Aspekte mit berücksichtigten:

  1. Die Demokratiebildung soll auf allen Schulformen gestärkt werden, indem Schulen zur konsequenten Umsetzung der Schüler*innenbeteiligung aufgerufen werden.
  2. Es muss ein durchgängiges Unterrichtsangebot in den Fächern Politik und Geschichte von der Grundschule bis zum Ende der Sekundarstufe I sichergestellt werden, das am Leitbild geschichtsbewusster, mündiger Bürger*innen ausgerichtet ist.
  3. Die Sek I – II soll dahingehend angepasst werden, dass ab der 7. Klassenstufe ein wöchentlicher Unterricht der politischen Bildung von mindestens einer Doppelstunde erfolgt.
  4. Die GOSTV soll dahingehend angepasst werden, dass an allen Schulen mit gymnasialer Oberstufe das Fächer Politische Bildung und Geschichte sowohl als Grund- als auch als Leistungskurs verpflichtend angeboten werden müssen.
  5. Die Sek I- II soll dahingehend angepasst werden, dass ab der 9. Klassenstufe ein wöchentlicher Unterricht der politischen Bildung von mindestens einer Doppelstunde erfolgt.
  6. Die Rahmenlehrpläne in den gesellschaftswissenschaftlichen Unterrichtsfächern werden dahingehend angepasst, dass
    1. Der Beutelsbacher Konsens die Grundlage des Lehrer*innenhandelns ist.
    2. Schüler*innen mit den Werten des Grundgesetzes und ihren Notwendigkeiten vertraut gemacht werden.
    3. Schüler*innen sollen praktisch zu demokratischer Partizipation animiert und befähigt werden (z.B. durch das Aufzeigen konkreter Partizipationsmöglichkeiten in der Kommune oder den Voraussetzungen zur Initiierung von Petitionen und Volksbegehren).
    4. Schüler*innen zur respektvollen Diskussion politsicher Werte, historischer Entwicklungen und Reflexion auf aktuelle Kontexte befähigt werden.
  7. Die Qualität des Politikunterrichts muss gesichert werden. Dafür sollen Lehrkräfte regelmäßig gegenseitig Unterrichtshospitation zur konstanten Evaluation und Verbesserung ihrer Unterrichtsqualität durchführen und dafür Anrechnungsstunden erhalten.
  8. Lehrerfortbildungen sollen intensiviert werden, damit Lehrkräfte die notwendigen Professionalisierung erhalten, um praxisorientierten und zeitgemäßen Politikunterricht anzubieten.
Begründung:

Aus zahlreichen Erfahrungsberichten von Lehrkräften und Schüler*innen, insbesondere aus der Sekundarstufe I und II, wird deutlich, dass viele Schüler*innen erhebliche Wissenslücken im Bereich der politischen Bildung aufweisen. Diese Defizite resultieren unter anderem daraus, dass der Politikunterricht häufig nicht den Stellenwert erhält, den er in der heutigen Zeit dringend benötigt.

Angesichts der zunehmenden politischen, gesellschaftlichen und technologischen Herausforderungen ist es von entscheidender Bedeutung, dass Schüler*innen in Brandenburg frühzeitig ein fundiertes Verständnis für Demokratie, politische Prozesse und gesellschaftliche Werte entwickeln. Eine fundierte politische Bildung ist die Grundlage dafür, dass die junge Generation die gesellschaftlichen Entwicklungen nicht nur verstehen, sondern auch aktiv mitgestalten kann.

Die angestrebte Reform soll den Politikunterricht nicht nur strukturieren, sondern auch praxisnah und lebensweltbezogen gestalten. Indem Themen wie der Umgang mit digitalen Medien, der Klimawandel oder Migration im Unterricht behandelt werden, können Schüler*innen besser auf die Herausforderungen eines demokratischen Miteinanders und einer globalisierten Welt vorbereitet werden. Eine Stärkung des Politikunterrichts trägt somit nicht nur zur individuellen Bildung bei, sondern auch zur Stabilität und Weiterentwicklung unserer Demokratie.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: AfB Brandenburg, Landtagsfraktion (Konsens)
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