39/I/2025 Gründung einer Expertenkommission zur Resozialisierung von Anhängern verfassungsfeindlicher Gruppierungen

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Status:
Nicht abgestimmt

Die SPD-Landtagsfraktion möge erwirken, dass beim Landtag eine Expertenkommission gegründet wird, welche sich mit der Fragestellung auseinanderzusetzen hat, inwiefern Maßnahmen ergriffen werden können und sollten, um die Anhänger verfassungswidriger Gruppierungen wieder effektiv und nachhaltig in die Teilhabe an der Gesellschaft, unter Anerkennung der freiheitlich demokratischen Grundordnung, zu überführen.

Begründung:

Die freiheitlich-demokratische Grundordnung lebt davon, dass möglichst viele Menschen sich mit ihren Werten identifizieren und aktiv am gesellschaftlichen und politischen Leben teilnehmen. Anhänger verfassungswidriger Gruppierungen wenden sich jedoch bewusst von diesen Grundwerten ab und gefährden damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Es ist Aufgabe einer wehrhaften Demokratie, nicht nur gegen verfassungsfeindliche Strukturen vorzugehen, sondern auch Wege zu entwickeln, wie Einzelpersonen wieder für die Prinzipien von Demokratie, Menschenwürde und Rechtsstaatlichkeit gewonnen werden können.

Eine unabhängige Expertenkommission kann hierzu geeignete Maßnahmen entwickeln, wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse bündeln und konkrete Handlungsempfehlungen für Prävention und Reintegration erarbeiten. Ziel ist es, Spaltungstendenzen entgegenzuwirken und die Resilienz unserer Gesellschaft gegenüber extremistischen Ideologien zu stärken.

Die Einrichtung einer solchen Kommission ist ein Teil mehrerer Maßnahmen, die notwendig sind, um Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung zu verhindern. Gerade in Deutschland trägt uns die Geschichte eine besondere Verantwortung auf. Demokratische Errungenschaften dürfen nicht erneut schleichend untergraben werden. „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen […]“ (Präambel des Grundgesetzes). „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt“ (Artikel 1 Absatz 2 des Grundgesetzes).

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Version der Antragskommission:

Ablehnung, statt dessen Stärkung vorhandener Aussteiger- und Präventionsprogramme

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