81/I/2025 Erhöhung der jährlichen Abgeordnetenentschädigung des Landtages Brandenburgs bis zum Ende der Achten Wahlperiode im Jahr 2029 aussetzen

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Status:
Nicht abgestimmt

Die Mitglieder der SPD, insbesondere die Mitglieder der SPD-Fraktion des Landtages Brandenburgs der achten Wahlperiode, setzen sich dafür ein, dass die jährliche Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung gemäß § 5 Abs. 6 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Brandenburg (Abgeordnetengesetz – AbgG) analog zu § 5 Abs. 7 AbgG bis zum Ende der Achten Wahlperiode im Jahr 2029 ausgesetzt wird.

Begründung:

Mit Bekanntmachung der Anpassung der Entschädigung vom 12. November 2024 nach § 5 Absatz 1 und 2 des Abgeordnetengesetzes zum 1. Januar 2025 wurden die Entschädigungen wie folgt angepasst:

Insgesamt erhalten die Abgeordnete des Landtages Brandenburg seit 01.Januar 2025 eine Entschädigung in Höhe von 9800,37 € monatlich. Dies beträgt mehr als das Doppelte des durchschnittlichen Bruttojahresverdienstes im Land Brandenburg.

Im Rahmen der politischen Glaubwürdigkeit ist es den Bürgern nicht mehr zu vermitteln, dass die Entschädigungen von Abgeordneten sich jährlich um Mehrere Hundert Euro (zuletzt 2024 um 506, 78 €) erhöhen, während die Erhöhungen der Rente von Rentnerinnen und Rentner teilweise  nur wenige Euro (30-90 € je nach Höhe der Rente) betragen und noch nicht einmal die Inflationssteigerungen abdecken. Die Praxis der jährlichen Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung wird von vielen Bürgern als Selbstbedienung der Abgeordneten empfunden. Die derzeitige Höhe der Abgeordnetenentschädigung von 9800,37 € entspricht dem Anspruch der Abgeordneten auf eine ihrer Verantwortung entsprechende und ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung nach Art. 60 der Landesverfassung für die Dauer der Achten Wahlperiode und bedarf daher keiner weiteren Erhöhung. Die jährliche Anpassung der Abgeordnetenentschädigung ist daher bis zum Ende der Achten Wahlperiode im Jahr 2029 auszusetzen. Zudem ist eine jährliche Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung durch den laufenden Haushalt aufgrund der angespannten Haushaltslage und der zu erwartenden geringeren Steuereinnahmen und der dadurch zwingend umzusetzenden Sparmaßnahmen zur Verringering eines möglichen Haushaltsdefizits zukünftig nicht mehr finanzierbar.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Version der Antragskommission:

Modell wird gerade überarbeitet

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