47/I/2025 Wehrhafte Demokratie - Bekämpfung der AfD mit allen rechtsstaatlichen Mitteln

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Status:
Nicht abgestimmt

Die SPD Potsdam sieht die AfD als größte innerdeutsche Gefahr für unsere Demokratie und die freiheitlich demokratische Grundordnung an, die mit allen rechtsstaatlichen Mitteln von Staat und Zivilgesellschaft bekämpft werden muss. Der Schutz des Grundgesetzes und unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung gebietet es, alle Werkzeuge der wehrhaften Demokratie zur gebotenen Zeit auch einzusetzen. Die gebotene Zeit für die Überprüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD ist jetzt. Deshalb müssen Materialien, die auf die Verfassungswidrigkeit der AfD hindeuten durch das Bundesinnenministerium und die Landesinnenministerien sorgfältig dokumentiert werden. Zeitgleich sollte eine Prüfung der Verfassungswidrigkeit vor dem Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Die SPD sollte eine Führungsrolle darin einnehmen, die AfD mit allen legitimen Mitteln des Rechtsstaats zu bekämpfen.

Wir fordern die SPD-Bundestagsfraktion und insbesondere den Potsdamer Wahlkreisabgeordneten Bundeskanzler Olaf Scholz, auf, sich innerhalb des Bundestages und der SPD-geführten Bundesregierung für einen Antrag zur Prüfung der Verfassungswidrigkeit der AfD durch das Bundesverfassungsgericht einzusetzen.

Begründung:

Wie bspw. in ausführlich erläutert, ist es ein Ziel der AfD, die freiheitlich demokratische Grundordnung (fdGO) zu beseitigen. Sie hat eine rassistisch-national völkische Ausrichtung fest als Gesamtpartei verankert.

Damit auf sie die Voraussetzungen für ein Parteiverbot bzw. den Ausschluss aus der Parteienfinanzierung aus Artikel 21 GG: “Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen […], sind verfassungswidrig.” Anders als bei den missglückten NPD-Verbotsverfahren ist die Potentialität, also dass die AfD die Möglichkeit haben könnte, die fdGO zu beseitigen, gegeben. So zeigen Umfragen, dass die AfD die Möglichkeit hat, in verschiedenen Bundesländern stärkste Kraft zu werden. Mit den nächsten Wahlen könnte es auch in anderen Bundesländern wie Thüringen unmöglich sein, stabile Regierungen zu bilden.

Die AfD – Eine Gefahr für uns und unser politisches System

Derzeit hat die AfD in Wahlumfragen Ergebnisse von bis zu über 20% deutschlandweit. Aus der Geschichte wissen wir, dass eine solche Stärke in kürzester Zeit verheerende Folgen haben kann. So hatte die NSDAP zur Reichswahl 1930, also nur wenige Jahre vor der Machtergreifung “nur” eine Stärke von ca. 20%. Wir können hier auch nicht darauf vertrauen, dass andere Parteien ihre sogenannten “Brandmauern” aufrechterhalten können. Schon jetzt gibt es auf verschiedenen politischen Ebenen immer wieder Ereignisse, wo verschiedene Parteien bei Anträgen der AfD mitstimmen, ihre eigenen Anträge nur mit Hilfe von AfD stimmen durchsetzen, AfD Vertreter*innen in politische Ämter wählen oder die AfD vor anderen demokratischen Parteien als Partner

sehen.  Die AfD schafft es weiterhin Themen wie die “im großen Stil abschieben” Debatten im politischen Diskurs einzubauen und die demokratischen Parteien vor sich her zu treiben. Außerdem sehen wir, wie rechte Narrative, wie “die Grünen sind an allem Schuld” in weiten Kreisen auch der konservativen Politiklandschaft aufgegriffen werden. Solche Stimmungen können zu Einschüchterung von Politiker*innenbis hin zu deren Ermordnung führen

Zusätzlich muss erwähnt werden, dass die AfD mit einer ⅓ Minderheit in Landtagen und im Bundestag erheblich die demokratischen Prozesse beeinträchtigen und gefährden können. So kann bspw. die Wahl von Landes- und Bundesverfassungsrichter*innen nur mit einer ⅔ Mehrheit erfolgen

In Thüringen haben wir gesehen, wie es aussehen kann, wenn die AfD versucht, die Macht an sich zu reißen. Lediglich die Richter*innen des Landesverfassungsgericht konnten den Versuch verhindern. Doch wir müssen uns die Frage stellen, was passiert, wenn diese Richter*innen aufgrund der Sperrminorität der AfD nur noch mit deren Zustimmung berufen werden können? Werden zukünftige Entscheidungen immer noch so Eindeutig gegen das Vorgehen der AfD ausfallen, wenn es AfD Sympathisant*innen in den Gerichten gibt?

Wenn nicht jetzt, wann dann? – Mittel der wehrhaften Demokratie nicht aus der Hand geben

Grundsätzlich müssen wir uns die Frage stellen: Wenn wir jetzt keinen Antrag auf ein AfD-Verbot stellen, wann sollen wir es dann tun? Sollen wir darauf warten, bis weitere engagierte Lehrer*innen von Schulen vertrieben werden?

Bis noch größere Landesteile über Thüringen, Sachsen und Brandenburg für unsere Mitmenschen nicht mehr begehbar sind, da sie Angst vor Angriffen und Anfeindungen haben müssen? bis Schlägertruppen der AfD nicht nur auf Instagram posieren und Angst verbreiten sondern wirklich in Aktion treten und Mitmenschen angreifen und verletzen? bis durch die aufgehetzte Stimmung weitere (politische) Morde passieren? Bis die AfD ein Landesparlament länger als eine halbe Woche lahmlegt und es schafft, die Macht im Parlament an sich zu reißen? Bis die AfD tatsächlich an einer Landesregierung beteiligt ist? Warten bis durch die Diskussion über die sogenannte “Remigration” wirklich zur Deportation und Vertreibung von Mitmenschen führt?

Wovor haben wir Angst? – Argumente gegen Verbotsverfahren entkräften – An die Spitze der vielfältigen demokratischen Bewegung stellen

Eines der Hauptargumente gegen ein Verbotsverfahren scheint zu sein, dass die anstehenden Wahlen dadurch schlecht laufen könnten, wenn wir uns auf diese Weise entschieden gegen rechts stellen und unsere Demokratie verteidigen [vgl.

Doch wir haben gesehen, wie viele Menschen auf die Straße gehen, wenn es darum geht gegen Rechts und gegen die AfD auf die Straße zu gehen Viele davon erwarten von uns, dass wir uns als Parteien an die Spitze dieser Bewegung stellen und unsere Aufgabe wahrnehmen, das Verbotsverfahren zu beantragen. Vielleicht hätte das also auch einen positiven Effekt auf Wahlergebnisse! Lasst es uns wagen das Richtige zu tun und dadurch die Wähler*innen von uns zu überzeugen!

Auch, dass sich die AfD als Opfer inszenieren könnte, ist kein Argument gegen ein AfD Verbotsverfahren. Die AfD würde immer Wege finden, dies zu tun.  Teilweise wird argumentiert, dass das Verbotsverfahren keinen Effekt haben würde, da ehemalige Parteimitglieder schnell wieder eine neue Partei gründen würden. Allerdings geht mit einem Verbot auch das Verbot aller Nachfolgeorganisationen einher. Die organisierte Verbreitung rechten Gedankenguts würde geschwächt werden.

Wir sollten in jedem Fall auch die AfD politisch bekämpfen. Wir haben aber bisher gesehen, dass dies fast keine Auswirkungen hat bzw. unser Aufgreifen von rechten Scheinproblemen zur Stärkung der AfD führen kann und führt.

Die lange Dauer eines Verbotsverfahren kann jedenfalls kein Grund für dessen Nicht-Durchführung sein. Es sollte doch eher ein Argument sein, das Verbotsverfahren so schnell wie möglich zu beginnen, bevor es zu spät ist.

Empfehlung der Antragskommission:
zurückgestellt
Version der Antragskommission:

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