27/I/2026 Sukzessive Abrechnung von Blankoverordnungen im Physiotherapiebereich – Versorgung sichern, Praxen stärken

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Status:
Nicht abgestimmt

Die SPD Brandenburg setzt sich mit Nachdruck auf Landes- und Bundesebene dafür ein, dass sog. Blankoverordnungen im Physiotherapiebereich künftig sukzessive abgerechnet werden dürfen und nicht erst nach vollständigem Ablauf der Verordnung. Seit dem 1. November 2024 können Ärzt*innen Blankoverordnungen für gesetzlich versicherte Patient*innen in der Physiotherapie ausstellen. Diese gilt für über 100 Schulter-Diagnosen. Grundlage ist der „Vertrag nach § 125a SGB V über die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung in der Physiotherapie“.

Die derzeitige Abrechnungspraxis ist realitätsfern, praxisfeindlich und gefährdet sowohl die wirtschaftliche Existenz physiotherapeutischer Praxen als auch die flächendeckende Versorgung der Patient*innen.

Begründung:

Physiotherapeut*innen tragen eine zentrale Verantwortung in der gesundheitlichen Versorgung – insbesondere für Menschen mit chronischen Erkrankungen, Behinderungen oder nach schweren Operationen. Bei Blankoverordnungen ist ausdrücklich vorgesehen, dass sie eigenverantwortlich und fachlich autonom über Art, Umfang und Frequenz der Behandlung entscheiden.

Gleichzeitig zwingt das bestehende Abrechnungssystem die Praxen dazu, über nahezu vier Monate hinweg unbezahlte Vorleistungen zu erbringen. Blankoverordnungen dürfen in der Regel erst nach 16 Wochen vollständig abgerechnet werden – obwohl Löhne, Mieten, Energie- und Materialkosten monatlich anfallen. Dieses System ist ökonomisch unsinnig und sozial ungerecht.

Die Konsequenzen sind gravierend:

  • Viele Praxen geraten in finanzielle Schieflagen oder müssen ihr Angebot einschränken.
  • Zahlreiche Praxen lehnen Blankoverordnungen inzwischen ab.
  • Die Leidtragenden sind die Patient*innen, deren notwendige Behandlungen verzögert oder ganz verhindert werden.

Ein Abrechnungssystem, das Leistungserbringer*innen faktisch zur kostenlosen Vorfinanzierung zwingt, ist nicht vereinbar mit einer solidarischen Gesundheitsversorgung. Es verschärft zudem den Fachkräftemangel in den Heilberufen und konterkariert alle politischen Bekenntnisse zur Stärkung der Gesundheitsberufe.

Die sukzessive Abrechnung von Blankoverordnungen ist kein Sonderprivileg, sondern eine Frage der Fairness und der Versorgungssicherheit. Sie würde:

  • die wirtschaftliche Stabilität physiotherapeutischer Praxen gewährleisten,
  • die Annahme von Blankoverordnungen wieder attraktiv machen,
  • die kontinuierliche Versorgung chronisch erkrankter Menschen sichern,
  • und einen Beitrag zur Fachkräftebindung im Gesundheitswesen leisten.

Als SPD Brandenburg stehen wir für eine Gesundheitsversorgung, die sich an den Bedürfnissen der Menschen orientiert – nicht an bürokratischen Abrechnungshürden. Wer gute Versorgung will, muss denjenigen, die sie täglich leisten, auch faire und verlässliche Rahmenbedingungen bieten.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Bundestagsfraktion, Landtagsfraktion (Konsens)
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