26/I/2026 Gründung einer landeseigenen Gesellschaft für Betrieb und Verwaltung von Altenpflegeheimen prüfen

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Status:
Nicht abgestimmt

Der Landesparteitag fordert die SPD-Fraktion im Landtag Brandenburg auf, zu beraten, inwieweit eine landeseigene Gesellschaft zum Betrieb und zur Verwaltung von Altenpflegeheimen gegründet werden kann.

Ziel einer solchen Gesellschaft soll es sein,

  1. bezahlbare Pflege für pflegebedürftige Menschen sicherzustellen und die stetig steigenden Eigenanteile für Bewohner*innen von Altenpflegeheimen wirksam zu begrenzen,
  2. Spekulationen mit Pflegeimmobilien und renditegetriebene Geschäftsmodelle im Bereich der stationären Altenpflege einzudämmen,
  3. Pflegeheime ohne Gewinn- und Renditeorientierung zu betreiben und Überschüsse ausschließlich zur Qualitätsverbesserung, Personalbindung und Entlastung der Pflegebedürftigen zu verwenden,
  4. die soziale Verantwortung des Landes im Hinblick auf den demografischen Wandel und den steigenden Pflegebedarf noch stärker wahrzunehmen.
Begründung:

Die stationäre Altenpflege steht vor enormen Herausforderungen. Der demografische Wandel führt zu einer wachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen, während die Eigenanteile für Bewohner*innen von Pflegeheimen in den vergangenen Jahren stark gestiegen sind. Für viele ältere Menschen und ihre Angehörigen stellt dies eine erhebliche finanzielle Belastung dar, die häufig bis zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe führt.

Gleichzeitig hat sich in den letzten Jahren ein Markt entwickelt, in dem Pflegeheime und einzelne Pflegeplätze zunehmend als Kapitalanlageobjekte gehandelt werden. Pflegeimmobilien werden von privaten Investor*innen mit Renditeerwartungen erworben, während die daraus resultierenden Kosten mittelbar auf die Pflegebedürftigen und die Sozialkassen abgewälzt werden. Diese Entwicklung widerspricht dem sozialstaatlichen Auftrag der Daseinsvorsorge.

Pflege ist kein gewöhnliches Wirtschaftsgut. Sie betrifft die Würde, Lebensqualität und soziale Teilhabe älterer Menschen. Ein renditegetriebenes System steht dabei in einem strukturellen Spannungsverhältnis zu guter Pflege, fairen Arbeitsbedingungen und bezahlbaren Kosten.

Eine landeseigene Gesellschaft zum Betrieb und zur Verwaltung von Altenpflegeheimen könnte:

  • Pflegeplätze zu transparenten und kostendeckenden Bedingungen anbieten,
  • langfristig stabilisierend auf den Pflegemarkt wirken,
  • als Benchmark für Qualität, Personalstandards und Kosten dienen,
  • Kommunen entlasten und neue Spielräume für sozial gerechte Pflegepolitik eröffnen.

Die SPD steht historisch und programmatisch für eine starke öffentliche Verantwortung in zentralen Bereichen der Daseinsvorsorge. Angesichts des demografischen Wandels ist es notwendig, neue Wege zu gehen, um Pflege solidarisch, bezahlbar und menschenwürdig zu organisieren.

Der Landesparteitag fordert daher die SPD-Landtagsfraktion und die SPD-geführte Landesregierung auf, die rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Voraussetzungen für eine solche landeseigene Gesellschaft sorgfältig zu prüfen und dem Landtag entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.

 

 

 

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung
Version der Antragskommission:

nicht leistbar/nicht bezahlbar/gehört auf Kreisebene

Barrierefreies PDF:

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