56/I/2026 Jugendkulturpass Brandenburg-Berlin

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Status:
Nicht abgestimmt

Die SPD-Fraktion im Landtag wird aufgefordert, sich für die Einführung eines gemeinsamen Jugendkulturpasses der Bundesländer Brandenburg und Berlin, im Wert von 100 Euro für junge Menschen zwischen 16 und 21 Jahren einzusetzen. Dieses Kulturguthaben soll für den Erwerb von Eintrittskarten und Tickets für kulturelle Veranstaltungen im Land Brandenburg und Berlin genutzt werden können. Insbesondere für Theater-, Kino- und Konzertbesuche, Museen, Lesungen, Festivals, Oper- und Tanzaufführungen sowie kulturelle Veranstaltungen in Clubs oder Jugendeinrichtungen. Genauso kann dieses Guthaben zum Erwerb für Kulturgüter, wie Bücher genutzt werden.

Begründung:

Kulturelle Teilhabe ist ein Grundpfeiler einer lebendigen Demokratie und zentraler Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge. Sie trägt entscheidend zur Persönlichkeitsbildung, zur Stärkung des Gemeinschaftsgefühls und zur Stärkung von Kreativität und kritischem Denken bei. Gerade junge Menschen haben in den vergangenen Jahren besondere Belastungen erfahren. Die Corona Pandemie führte über lange Zeit zu Schließungen kultureller Einrichtungen und Einschränkungen des sozialen Lebens. Steigende Lebenshaltungskosten schränken die Möglichkeiten junger Menschen ein, aktiv am kulturellen Leben teilzunehmen. Gleichzeitig besteht bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein wachsender Bedarf nach Begegnung und Austausch. Ein Jugendkulturpass ist ein klares Signal politischer Wertschätzung und Solidarität gegenüber jungen Menschen. Er schafft niedrigschwelligen Zugang und einkommensunabhängigen Zugang zu kulturellen Angeboten und fördert zugleich die kulturelle Infrastruktur in Brandenburg und Berlin. In dem junge Brandenburger*innen und Berliner*innen selbst entscheiden können, wofür sie ihr Guthaben einsetzen, wird die individuelle kulturelle Neugier gefördert, Vielfalt erlebt und kulturelle Bildung gestärkt.

Die Länder Brandenburg und Berlin teilen sich die Kosten anteilsmäßig nach der Anzahl der Nutzer*innen aus dem jeweiligen Bundesland.

Empfehlung der Antragskommission:
zurückgestellt
Version der Antragskommission:

bitte umformulieren, danach Annahme, Überweisung an die LTF und Konsens möglich

Barrierefreies PDF:

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