53/I/2026 Festlegung eines maximalen Wasserbedarfs im Baurecht

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Status:
Nicht abgestimmt

Die SPD Brandenburg setzt sich im auf Landes- und auf Bundesebene dafür ein, dass bestandssichere baurechtliche Festsetzungsmöglichkeiten für den maximalen jährlichen Wasserverbrauch pro Fläche für Angebotsbebauungsplanungen wie auch für vorhabenbezogene Bebauungspläne geschaffen werden.

Begründung:

Im Rahmen einer vorbereitenden Untersuchung für einen potenziellen Hochtechnologiestandort nordwestlich vom Güterbahnhof Seddin wurde Ende April 2025 ein wasserwirtschaftliches Gutachten fertiggestellt. Dieses sollte bei Bürger*innen und kommunalen Entscheidungsträger*innen die Akzeptanz für ein solches Großprojekt steigern und Fragen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für die identifizierte Potenzialfläche beantworten. In dem Gutachten wurde u. a. festgestellt, dass es derzeit weder für eine Angebotsbebauungsplanungen noch für vorhabenbezogene Bebauungspläne bestandssichere Festsetzungsmöglichkeiten für den maximalen Wasserverbrauch gibt.

Diese fehlende Festsetzungsmöglichkeit im Baurecht steht im starken Kontrast zu steigenden Sorgen in der Bevölkerung und bei kommunalen Entscheidungsträger*innen in Bezug auf sich ändernde klimatische Bedingungen, sinkende Grundwasserstände, sinkende Wasserstände von Gewässern (wie dem Seddiner See), häufigere Dürreperioden und generell negative Wasserbilanzen. Da trifft es auf wenig Verständnis, dass in der Bauplanung aktuell zwar Flächenverbrauch, Emissionen oder generelle Nutzungsarten beschränkt werden können, dies dagegen für den Wasserverbrauch oder generell für den Verbrauch anderer lokaler Ressourcen nicht bestandssicher möglich ist.

Eine entsprechende Änderung im Baurecht würde zum einen kommunalen Entscheidungsträgern die Möglichkeit geben, vorrausschauend in Bezug auf die Wasserknappheit Festlegungen zu treffen. Zum anderen wäre dies auch ein wichtiger Faktor in Planungsverfahren, um Akzeptanz bei der Bevölkerung für Großprojekte aber auch generell für Bauvorhaben zu fördern.

 

Weitere Hintergrundinformationen

Brandenburg und Deutschland sehen sich in den letzten Jahren einer ernsten Wasserknappheit gegenüber. Klimatische Veränderungen führen zu immer häufigeren und intensiveren Dürreperioden. So meldet der Deutsche Wetterdienst, dass Frühjahr 2025 deutschlandweit das trockenste seit Beginn der Aufzeichnungen war (z. B. im März 2025 lediglich ca. 19 l/m² Regen, rund 70 % unter dem Mittelwert). Im globalen Vergleich verliert Deutschland pro Jahr etwa 2,5 Milliarden Tonnen Wasser durch Klimawandel und Verdunstung – das entspricht einem Bodenseevolumen. Brandenburg gehört zu den niederschlagsärmsten Bundesländern Deutschlands. Die andauernden Trockenperioden haben die Grundwasservorräte stark reduziert: Untersuchungen zeigen, dass die Grundwasserstände nach der extremen Dürre 2018 in Berlin–Brandenburg auch nach einem sehr regenreichen Winter noch deutlich unter den Werten von 2017 liegen. Laut Wissenschaftler*innen würden vier Jahre mit gleichmäßigem Niederschlag benötigt, um die Defizite von 2018 auszugleichen. Zudem belegen Klimamodelle einen signifikanten Rückgang der Grundwasserneubildung im Jahrzehnt 2011–2020. Langanhaltende Trockenheit führte bereits 2018 dazu, dass Hausbrunnen austrockneten und in Teilregionen die Trinkwasserversorgung gefährdet war.

  • Sinkende Grundwasserstände: In Brandenburg ist der Grundwasserspiegel trotz jüngster Niederschläge nicht auf sein Vor-Dürre-Niveau zurückgekehrt. Wo der Abstand von Geländeoberkante zu Grundwasser mehrere Meter beträgt, kann es Jahre dauern, bis das Grundwasser nachtrocken aufgefüllt wird. Der Bund-Länder-Bericht „Niedrigwasserkonzept“ weist darauf hin, dass konkrete Daten zum verfügbaren Wasser fehlen und fragt: „Wieviel Wasser steht zur Verfügung? Wer nutzt wieviel? Wer sollte künftig wieviel nutzen dürfen?“. Diese Fragen verdeutlichen das Risiko ungebremster Wasserentnahmen. Sinkende Grundwasserstände vermindern nicht nur die Trinkwassergewinnung, sondern schwächen auch Feuchtgebiete, Seen und Waldböden langfristig.
  • Geringe Grundwasserneubildung durch Versiegelung: Bodenversiegelung hemmt die natürliche Versickerung von Regenwasser. In Deutschland sind etwa 45 % der Siedlungs- und Verkehrsflächen versiegelt. In Brandenburg machen Verkehrs- und Siedlungsflächen bereits rund 10 % der Landesfläche aus, ein Anteil, der in den letzten Jahrzehnten stetig gestiegen ist. Die Folge ist ein drastischer Rückgang der natürlichen Grundwasserneubildung. Ohne wirksame Gegenmaßnahmen gehen beträchtliche Wassermengen verloren, die sonst als Puffer dienen könnten.
  • Fehlende Vernässung von Mooren und Feuchtgebieten: Viele Flächen in Brandenburg wurden historisch entwässert (z. B. Torfabbau, Auenkanalisation), wodurch natürliche Wasserspeicher „brachliegen“. Solange trockengelegte Moore nicht rehydriert werden, fehlt ein wichtiger Beitrag zur langfristigen Wasserbilanz des Landes.
  • Waldumbau-Rückstände: Brandenburgs Wälder sind mit über 70 % Kiefernmonokultur ungewöhnlich artenarm. Kiefernwälder auf sandigen Böden speichern kaum Feuchtigkeit und entziehen dem Boden das wenige Wasser, das fällt. Das langsame Vorankommen beim klimaresilienten Waldumbau ist ein weiterer Faktor, der die Wasserknappheit verschärft.

Die genannten Umweltfakten führen zu deutlichen Sorgen in der Bevölkerung, besonders im Kontext großer Bauvorhaben. Prominente Beispiele, wie Tesla in Grünheide oder die Diskussion um ein neues Red-Bull-Werk in Baruth verdeutlichen dies. In Potsdam und anderen Kommunen mahnen Behörden inzwischen offen zum sparsamen Umgang mit Wasser, da auch dort die Grundwasservorräte nach Jahren mit Niederschlägen noch nicht vollständig wiederaufgefüllt sind.

Vor diesem Hintergrund ist es sachgerecht, den Wasserbedarf von Bauvorhaben im Rahmen der Bauplanung bestandssicher zu begrenzen. Ein verbindlich festgelegter zulässiger Wasserbedarf je Fläche und Jahr würde Transparenz schaffen: Investoren, Planende und Behörden könnten schon bei der Projektplanung sicher kalkulieren, wie viel Wasser ein Vorhaben maximal verbrauchen darf.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Bundestagsfraktion, Landtagsfraktion (Konsens)
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