21/I/2026 Sichere Finanzierung des Rettungsdienstes in Brandenburg gewährleisten – Folgen des OVG-Urteils zu Fehlfahrten ausgleichen

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Status:
Nicht abgestimmt

Die Mitglieder der SPD Brandenburg, insbesondere die Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion sowie die Mitglieder der SPD-geführten Landesministerien setzen sich dafür ein, dass die Finanzierung des bodengebundenen Rettungsdienstes im Land Brandenburg langfristig, rechtssicher und bedarfsgerecht gewährleistet wird.

Insbesondere sind Maßnahmen zu ergreifen, um die durch das Urteil vom 28. Januar 2026 des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg entstehenden Finanzierungslücken für die Träger des Rettungsdienstes auszugleichen, wonach sogenannte Fehlfahrten des Rettungsdienstes nicht von den Krankenkassen übernommen werden müssen. Es ist sicherzustellen, dass die Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet ist und für die Patient*innen kein Anlass zur Sorge besteht im Notfall mit Kosten belastet zu werden, sofern der Rettungsdienst nicht missbräuchlich genutzt wird, oder von einer Alarmierung des Rettungsdienstes abzusehen.

Dafür sind u.a. folgende Maßnahmen zur Umsetzung zu prüfen:

  1. die Schaffung einer landesrechtlichen Regelung durch Änderung des Gesetzes über den Rettungsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz -BbgRettG) zur vollständigen Refinanzierung der Kosten für Fehlfahrten und Fehleinsätze
  2. eine Übernahme dieser Kosten für Fehlfahrten und Fehleinsätze über das Land Brandenburg bis zu einer Einigung über eine tragfähige Finanzierung, sofern eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen rechtlich ausgeschlossen ist,
  3. die Aufnahme von Gesprächen mit den kommunalen Trägern des Rettungsdienstes sowie den Krankenkassen zur Entwicklung einer tragfähigen und einheitlichen Finanzierungsstruktur, die den hohen Qualitätsstandard der Notfallversorgung sichert, ohne die Patienten zusätzlich finanziell zu belasten, abgesehen von einer exzessiven oder missbräuchlichen Nutzung des Rettungsdienstes

 

Begründung:

Der Rettungsdienst ist ein zentraler Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge und der medizinischen Notfallversorgung. Die Einsatzbereitschaft von Rettungsfahrzeugen und Personal muss jederzeit gewährleistet sein – unabhängig davon, ob ein Einsatz letztlich zu einem Patiententransport führt oder nicht.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, wonach Fehlfahrten nicht von den Krankenkassen zu finanzieren sind, führt zu erheblichen finanziellen Belastungen für die Landkreise und kreisfreien Städte in Brandenburg als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes. Diese Kosten können weder dauerhaft von den Kommunen getragen noch durch Einsparungen kompensiert werden, ohne die Qualität und Verfügbarkeit der Notfallversorgung zu gefährden.

Gerade in einem Flächenland wie Brandenburg mit langen Anfahrtswegen, geringer Bevölkerungsdichte und steigenden Anforderungen an den Rettungsdienst können Fehlfahrten und Fehleinsätze nicht vermieden werden. Sie stellen keinen Fehlanreiz dar, sondern sind notwendige Voraussetzung für eine schnelle Hilfe im Notfall.

Als SPD stehen wir für einen handlungsfähigen Staat, gleichwertige Lebensverhältnisse und eine solidarisch finanzierte Gesundheitsversorgung. Es ist daher zwingend erforderlich, die Finanzierung des bodengebundenen Rettungsdienstes so auszugestalten, dass die Sicherheit der Bevölkerung nicht von haushaltsrechtlichen oder juristischen Unklarheiten abhängt.

Empfehlung der Antragskommission:
zurückgestellt
Version der Antragskommission:

Land kann die Regelung nicht ändern und Kosten übernehmen, Bund muss Recht ändern , Brandenburg hat bereits BRats-Initiative eingebracht

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