22/I/2026 Kommunale Demokratie verlässlich absichern

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Status:
Nicht abgestimmt

Die SPD geführten Ministerien und die SPD-Landtagsfraktion wird beauftragt,

  1. zu prüfen, welche rechtlichen Regelungen anzupassen sind, um sicherzustellen, dass kommunale Wahlbeamt*innen mit Amtsantritt keine Versorgungs- und Besoldungsansprüche erwerben, die einer Versorgung nach voller Amtszeit gleichkommen.
  2. zu prüfen, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen für kommunale Wahlleitungen so weiterentwickelt werden können, dass ihre Unabhängigkeit gesichert, politisch motivierte Abberufungen verhindert und ordnungsgemäße Wahlen dauerhaft gewährleistet werden.
  3. Auf Grundlage der Prüfungen sollen Handlungs- und Änderungsoptionen erarbeitet werden.
  4. Anschließend sollen die Handlungs- und Änderungsoptionen mit dem Koalitionspartner beraten und entsprechende gesetzliche Änderungen auf den Weg gebracht werden.
Begründung:

Das Vertrauen der Bürger*innen in demokratische Institutionen lebt von Transparenz, Fairness und nachvollziehbaren Regeln. Gerade auf kommunaler Ebene, wo politische Entscheidungen besonders nah an der Lebenswirklichkeit der Menschen getroffen werden, sind verlässliche und ausgewogene rechtliche Rahmenbedingungen von zentraler Bedeutung. Jüngere Entwicklungen in Brandenburg haben jedoch gezeigt, dass bestehende Regelungen in bestimmten Konstellationen zu Ergebnissen führen können, die von vielen als unangemessen oder undemokratisch wahrgenommen werden.

Dies zeigt sich besonders deutlich am Beispiel der Stadt Zehdenick. Dort war der gewählte Bürgermeister 4 Tage nach Amtsantritt dauerhaft dienstunfähig. Nach geltender Rechtslage erwarb er dennoch mit Amtsantritt umfassende Besoldungs- und Versorgungsansprüche. Konkret erhält er, nach seiner Abwahl, 71,75 % der Besoldungsgruppe A16, Stufe 12. Dies entspricht einem monatlichen Betrag von rund 6.215 Euro. Für die Stadt summieren sich die Kosten damit auf einen Betrag im hohen sechsstelligen Bereich. Unabhängig von der individuellen gesundheitlichen Situation macht dieser Fall deutlich, dass bestehende Regelungen zu finanziellen Verpflichtungen führen können, die in keinem angemessenen Verhältnis zur tatsächlichen Amtsausübung stehen und bei vielen Bürger*innen auf erhebliches Unverständnis stoßen.

Ein weiteres Beispiel sind die Vorgänge nach der Bürgermeisterwahl in Velten rund um die Wahlleitung. Die Wahlleiterin und der Stellvertreter wurden durch einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung abberufen. Zur Begründung wurden Vorwürfe erhoben, die Wahlleitung habe bei der Stichwahl und im Nachgang Fehler begangen. Belastbare Belege dafür wurden jedoch nicht vorgelegt. Zugleich sollte die Wahlleitung durch Personen ersetzt werden, die dem Umfeld von Pro Velten zuzurechnen sind. Auch war vorgesehen, den stellvertretenden Wahlleiter durch die Mutter des unterlegenen Kandidaten zu ersetzen.

Eine solche Besetzung beeinträchtigt das Vertrauen in die Neutralität der Wahlorgane, insbesondere wegen der engen Beziehung zwischen den Kandidat*innen und der Wahlleitung und damit die Akzeptanz des Wahlergebnisses schwächt.

Beide Fälle zeigen exemplarisch, dass bestehende rechtliche Rahmenbedingungen auf kommunaler Ebene in bestimmten Konstellationen an ihre Grenzen stoßen. Die SPD Brandenburg steht für eine starke kommunale Demokratie, rechtsstaatliche Verfahren und einen verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln. Mit diesem Antrag soll die Landesregierung beauftragt werden, aus den Erfahrungen in Zehdenick und Velten zu lernen, bestehende Regelungen zu prüfen, Handlungs- und Änderungsoptionen zu entwickeln und diese gemeinsam mit dem Koalitionspartner zu beraten, um gegebenenfalls notwendige gesetzliche Anpassungen auf den Weg zu bringen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
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