57/I/2026 Für eine gerechte Reform der Erbschaftsteuer – fair besteuern, Brandenburgs Handlungsfähigkeit stärken

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Status:
Nicht abgestimmt

Die SPD Brandenburg unterstützt die Bundes-SPD aktiv bei ihrem Bestreben nach einer Reform der Erbschaftsteuer.

 

Ziel dieser Reform muss es sein,

  • große Erbschaften künftig stärker und wirksamer zu besteuern,
  • bestehende Schlupflöcher, Privilegien und Verrechnungsmöglichkeiten – insbesondere bei der Vererbung großer Unternehmensvermögen – konsequent zu schließen,
  • sicherzustellen, dass kleine und mittlere Erbschaften nicht überproportional belastet werden,
  • während gleichzeitig die bislang vielfach genutzten Möglichkeiten zur Steuervermeidung bei sehr großen Erbschaften beendet werden.

 

Die SPD Brandenburg setzt sich dafür ein, dass die Erbschaftsteuer wieder stärker zu mehr Steuergerechtigkeit beiträgt und ihrer sozialpolitischen Lenkungswirkung gerecht wird.

 

Da die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer den Ländern zufließen, soll die Reform ausdrücklich auch dazu beitragen, die Einnahmesituation des Landes Brandenburg zu verbessern und damit die finanzielle Handlungsfähigkeit sowie die politischen Gestaltungsspielräume der Landesregierung zu stärken – insbesondere für Investitionen in Bildung, Infrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge.

Begründung:

Die Vermögensungleichheit in Deutschland nimmt weiter zu. Der Schweizer Großbank UBS zufolge leben in Deutschland mehr Milliardär*innen als in jedem anderen europäischen Land. Im Jahr 2025 ist das Vermögen dieser Gruppe gegenüber dem Vorjahr um 145,9 Milliarden US-Dollar auf insgesamt 692,1 Milliarden US-Dollar angewachsen. Demgegenüber steht der mittlere Haushalt in Deutschland, dessen Vermögen lediglich einen verschwindend geringen Bruchteil dieses Reichtums ausmacht.

Sowohl global als auch in Deutschland öffnet sich die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter. Eine faire und wirksame Reform der Erbschaftsteuer wäre ein wichtiger, wenn auch nur erster Schritt hin zu mehr Steuergerechtigkeit und sozialem Ausgleich. Die von der Gesellschaft empfundene Ungerechtigkeit basiert u. a. auch auf solchen unausgewogenen Steuergesetzen wie der aktuellen Erbschaftsteuer. Das fördert die vielfach empfundene Machtlosigkeit. Rechtspopulistische Parteien haben hier ein leichtes Spiel, das subjektiv gefühlte Empfinden einer breiten Masse von Menschen für ihre Zwecke zu nutzen.

Erbschaften und Vermögen tragen insgesamt nur rund 1,1 Prozent zum Steueraufkommen bei, während die Lohn- und Mehrwertsteuer mit jeweils etwa 30 Prozent den Großteil der öffentlichen Einnahmen sichern. Eine kleine Minderheit kann so immer mehr privaten Reichtum anhäufen, während die breite Mehrheit mit maroden Schulen, bröckelnder Infrastruktur und unzureichend finanzierten öffentlichen Leistungen konfrontiert ist.

Besonders problematisch ist die Privilegierung großer Unternehmensvermögen. Die meisten Milliardär*innen in Deutschland verdanken ihren Reichtum nicht eigener Leistung, sondern geerbtem Vermögen. Die Erbschaftsteuerreform von 2016 hat Firmenerben durch Instrumente wie die sogenannte Options- und Regelverschonung sowie die Verschonungsbedarfsprüfung weiter begünstigt und bestehende Vermögenskonzentrationen zementiert.

Eine Auswertung des NWSG zu 45 Großerb*innen zeigt, dass diese im Jahr 2024 Vermögen in Höhe von fast 12 Milliarden Euro erbten, darauf jedoch im Durchschnitt lediglich 1,5 Prozent Steuern zahlten. Dem Staat entgingen durch diese Privilegien Steuereinnahmen in Höhe von rund 3,4 Milliarden Euro. Riesige Vermögen werden damit nahezu steuerfrei weitergegeben, während die breite Bevölkerung deutlich höhere effektive Steuersätze trägt.

Eine gerechte Reform der Erbschaftsteuer ist daher dringend notwendig – im Sinne der sozialen Gerechtigkeit, der Leistungsfähigkeit des Staates und einer solidarischen Gesellschaft. Für Brandenburg bietet sie zudem die Chance, zusätzliche Einnahmen zu generieren und die Zukunftsfähigkeit des Landes nachhaltig zu sichern.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt
Version der Antragskommission:

Beschlusslage

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