23/I/2026 Integration als gesamtstaatliche Aufgabe bündeln – Zuständigkeiten klären, Verfahren beschleunigen, Teilhabe sichern

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Status:
Nicht abgestimmt

Die SPD Brandenburg bekennt sich zu einer Integrationspolitik, die sprachliche, berufliche und gesellschaftliche Integration als zusammenhängende staatliche Kernaufgabe begreift. Integration ist eine gesamtstaatliche Aufgabe.

Der Bund wird aufgefordert, die bundesgesetzlichen Zuständigkeiten zu reformieren. Dazu gehören, dass:

Aufenthaltsrecht, Arbeitsmarktzugang, Integrationskurse und Anerkennungsverfahren systematisch aufeinander abgestimmt werden, Doppelstrukturen zwischen Bundesbehörden, Ländern und Kommunen abgebaut werden und bundeseinheitliche Verfahrensstandards eingeführt werden.

Der Bund soll die Zuständigkeiten für Integrationspolitik insbesondere zwischen:

  • dem Bundesministerium des Innern,
  • dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales,
  • dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend,

in einem Integrationsministerium zusammenführen.

Integrationsleistungen des Bundes – insbesondere Sprach- und Integrationskurse – müssen:

  • ausreichend finanziert,
  • flächendeckend verfügbar,
  • qualitativ gesichert,
  • schneller zugänglich sein.

Der Bund wird aufgefordert, die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse zu beschleunigen und zu entbürokratisieren.

Bund und Länder sollen eine verbindliche Finanzierungsvereinbarung treffen, die Kommunen dauerhaft und planbar bei Integrationsaufgaben unterstützt.

Begründung:

Integration entscheidet über sozialen Zusammenhalt, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und die Stabilität unserer Demokratie. Sie gelingt nur, wenn sprachliche, berufliche und gesellschaftliche Teilhabe von Beginn an zusammengedacht werden.

Derzeit ist Integrationspolitik jedoch strukturell zersplittert. Aufenthaltsrecht, Integrationskurse, Arbeitsmarktzugang, Anerkennung ausländischer Abschlüsse sowie Bildungs- und Familienleistungen liegen in unterschiedlichen Ressorts und Verwaltungsebenen. Zwischen Bund, Ländern und Kommunen bestehen parallele Zuständigkeiten, unterschiedliche Verfahren und teils widersprüchliche Steuerungslogiken. Das führt zu:

 

  • langen Verfahrensdauern,
  • unklaren Verantwortlichkeiten,
  • unnötigen Doppelstrukturen,
  • Frustration bei Betroffenen, Wirtschaft und Kommunen.

 

Integration wird dadurch verlangsamt – obwohl gerade Zeit ein entscheidender Faktor ist. Wer schnell Deutsch lernt, frühzeitig arbeiten darf und zeitnah eine Anerkennung des eigenen Abschlusses erhält, integriert sich nachhaltiger und eigenständiger. Verzögerungen hingegen erhöhen Abhängigkeiten, Kosten und gesellschaftliche Spannungen.

Eine sozialdemokratische Antwort darauf ist keine Symbolpolitik, sondern Strukturreform.

Der Bund trägt die zentrale gesetzgeberische Verantwortung für Aufenthaltsrecht, Integrationskurse, Arbeitsmarktzugang und Anerkennungsverfahren. Deshalb muss er diese Kompetenzen stärker bündeln und kohärent steuern. Die Zusammenführung der integrationsrelevanten Zuständigkeiten in einem eigenständigen Integrationsministerium würde:

 

  • politische Verantwortung klar zuordnen,
  • Zielkonflikte zwischen Sicherheits-, Arbeitsmarkt- und Bildungspolitik auflösen,
  • strategische Steuerung ermöglichen,
  • Integrationspolitik aus der Logik von Einzelzuständigkeiten herauslösen.

 

Ebenso notwendig sind bundeseinheitliche Verfahrensstandards, digitale Prozesse und verbindliche Bearbeitungsfristen. Moderne Verwaltungsstrukturen sind kein technisches Detail, sondern Voraussetzung für einen handlungsfähigen Staat.

Gleichzeitig dürfen Länder und Kommunen mit den praktischen Integrationsaufgaben nicht allein gelassen werden. Sprachförderung, Schulsozialarbeit, Unterbringung und lokale Integrationsarbeit finden vor Ort statt. Sie brauchen dauerhafte, planbare und auskömmliche Finanzierung – keine kurzfristigen Förderkulissen.

Integration ist kein Nebenfeld staatlichen Handelns.

Sie ist eine Querschnittsaufgabe mit Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, Bildung, Sicherheit und sozialen Frieden.

Wer Integration beschleunigt, stärkt Fachkräftesicherung, gesellschaftliche Stabilität und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.

Wer Zuständigkeiten klärt, stärkt den Staat.

Wer Verfahren modernisiert, schafft Akzeptanz.

Integration ist eine gesamtstaatliche Verantwortung – und sie muss endlich auch so organisiert werden.

Empfehlung der Antragskommission:
zurückgestellt
Version der Antragskommission:

bitte an Antragsteller, diese Forderung nicht auf die aktuelle LegPeriode Bund zu beziehen, sondern auf die Zukunft

dann Annahme und Konsens

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