60/I/2026 Solidarität mit den Kurd:innen

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Status:
Überweisung

Die aktuelle Lage in Rojava (Nord- und Ostsyrien) ist nach wie vor dramatisch. Die demokratisch selbstverwalteten Gebiete sehen sich massivem Druck durch das syrische Regime und durch die Türkei ausgesetzt. Immer noch sind Hunderttausende Menschen vertrieben. Viele, insbesondere die Menschen in Kobani, sind belagert. Die demokratischen Errungenschaften der Autonomieverwaltung von Nord- und Ostsyrien, insbesondere in Bezug auf Geschlechtergerechtigkeit, Minderheitenschutz und basisdemokratische Mitbestimmung, sind akut bedroht.

Zeitgleich setzt die türkische Regierung ihre Repression gegen Kurd*innen im eigenen Land fort. Auch im Iran sind Kurd:innen Zielscheibe staatlicher Gewalt, besonders im Kontext der „Jin, Jiyan, Azadî (Frauen, Leben, Freiheit)“-Bewegung. Auch die Kurd*innen im Irak stehen unter massivem Druck, einerseits durch die wiederholten Angriffe der türkischen Luftwaffe, insbesondere im Gebiet der Jesid:innen in Singal und im Flüchtlingslager Mexmûr, andererseits nun auch durch den Iran im Rahmen des Iran-Krieges.

Wir bekennen uns zu unseren internationalistischen Grundwerten der Freiheit, Selbstbestimmung, Demokratie und Menschenrechte. Unsere Solidarität gilt allen Menschen, die an Leib und Leben bedroht werden, denen diese Werte verwehrt werden, weil sie sich für ihre Selbstbestimmung und diese Werte einsetzen. Die Kurd*innen in Rojava, der Türkei, im Irak und im Iran tun dies unter schwersten Bedingungen.

Forderung

Der Landesparteitag fordert die Mitglieder der Bundestagsfraktion und der Bundesregierung auf:

  1. Die Aufnahme eines neuen Friedensprozesses zwischen dem türkischen Staat und der kurdischen Bevölkerung zu unterstützen sowie die politische Verfolgung von kurdischen Oppositionellen zu verurteilen.
  2. Klare Konditionen für Wiederaufbauhilfen zu stellen.
  3. Den Schutz der kurdischen Volksgruppe und anderer Minderheiten in der syrischen Verfassung zu fordern und zu ermöglichen. Die syrische Verfassung muss die kulturelle, sprachliche und politische Autonomie der kurdischen Volksgruppe sowie aller anderen ethnischen, religiösen und sprachlichen Minderheiten (u. a. Assyrer, Armenier, Turkmenen, Jesiden, Drusen) verfassungsrechtlich garantieren. Dazu gehören:
    – Anerkennung als eigenständige Volksgruppen mit kollektiven Rechten auf Selbstverwaltung in ihren historischen Siedlungsgebieten (z. B. in Form von föderalen oder autonomen Strukturen).
    – Verbot von Diskriminierung aufgrund von Ethnizität, Sprache oder Religion sowie wirksame Mechanismen zur Ahndung von Verstößen.
    – Offizielle Anerkennung der kurdischen Sprache als Amtssprache in mehrheitlich kurdisch besiedelten Regionen und das Recht auf muttersprachlichen Unterricht in Schulen und Medien.
    – Schutz des kulturellen Erbes, einschließlich der Förderung kurdischer und anderer Minderheitenkulturen, sowie das Recht auf eigene Bildungs- und Medieninstitutionen.
    – Sicherstellung politischer Teilhabe durch quotierte Vertretung in staatlichen Institutionen (z. B. Parlament, Regierung, Justiz) und lokale Selbstverwaltungsorgane.
    – Internationale Überwachung der Umsetzung dieser Rechte durch unabhängige Gremien (z. B. UN, OSZE) mit Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen.
  4. Humanitäre Hilfe für vom Konflikt betroffene kurdische Gebiete, insbesondere in Nordostsyrien und Singal, zu erhöhen.
  5. Schutzprogramme für besonders bedrohte Gruppen wie Jesid*innen, Frauen und politische Aktivist:innen aus den betroffenen Regionen zu unterstützen.
  6. Die Kriminalisierung kurdischer Organisationen und Symbole in Deutschland zu überprüfen und Initiativen für Dialog und Integration der kurdischen Community zu fördern.
      Begründung:

      Die Kurd:innen in Rojava haben im Kampf gegen den sogenannten Islamischen Staat (IS) einen entscheidenden Beitrag für die internationale Sicherheit geleistet. Sie haben eine fortschrittliche, feministische und basisdemokratische Gesellschaftsordnung aufgebaut, die beispielhaft für die gesamte Region ist. Die Offensive der syrischen Übergangsregierung zerstören dieses gesellschaftliche Projekt. Die Fluchtbewegungen, die humanitäre Not und die gezielten Angriffe auf zivile Infrastruktur machen eine sofortige Reaktion notwendig.

      Im Irak und insbesondere in der jesidischen Region Şingal greift die türkische Armee regelmäßig zivilgesellschaftliche Strukturen und medizinische Einrichtungen an. Im Iran wiederum sind Kurd:innen ein zentraler Teil der Demokratiebewegung, werden jedoch besonders hart verfolgt.

      Die SPD muss angesichts dieser Lagen ihren internationalistischen Anspruch mit Leben füllen. Solidarische Außenpolitik bedeutet, an der Seite derer zu stehen, die für Selbstbestimmung, Frieden und Demokratie kämpfen. Es ist unsere sozialdemokratische Pflicht, klare Haltung zu zeigen.

      Die Asylpolitik der Bundesregierung mit Rückführung Geflüchteter Richtung Syrien und Schutz vor weiteren Geflüchteten durch Erdogans Türkei dürfen nicht die Standards der deutschen Außenpolitik unterhöhlen.

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