Ä06 zum 03/I/2017

Noch in dieser Legislaturperiode werden wir zudem das Kita-Gesetz novellieren und damit dem Handlungsbedarf Rechnung tragen. In diesem Rahmen führen wir eine zusätzliche Stundenstufe bei der Betreuung von Krippen und Kindergartenkindern ein, damit die vermehrt genutzten langen Betreuungszeiten sich auch im Kita-Gesetz wiederfinden und refinanziert werden.

Begründung:

Es besteht dringender Handlungsbedarf. Dieser ist allgemein anerkannt und muss noch in dieser Legislaturperiode angegangen werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme