Ä08 zum 03/I/2017

Für die Entlastung der bereits tätigen Fachkräfte kommt die stärkere Nutzung des § 10 (3) (Ehrenamtliche Arbeit und Unterstützungskräfte) des Kindertagesstättengesetzes in Betracht.“

Begründung:

Durch die Änderung Seite 15 Zeile 4 – 9 dort rausgefallen (Zeile 7 – 9) und hier neu eingefügt.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme