Ä09 zum 01/II/2018

Status:
Annahme

Ändere den vierten Anstrich wie folgt:

Wir werden die Kooperation der Polizei mit den Kommunen auf dem Gebiet Sicherheit und Ordnung verbessern, sowie Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte sachgerecht ausstatten.

Begründung:

Durch den Begriff der Kooperation soll die Verbindlichkeit der gleichgerichteten Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Polizei hervorgehoben werden.

Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte haben in dem System unterschiedliche Aufgaben. Die Kooperation von Polizei und Gerichten könnte die Unabhängigkeit der Gerichte in Frage stellen. Die Staatsanwaltschaft ist zudem Herr des Ermittlungsverfahrens. Sie kann daher bereits jetzt der Polizei Vorgaben zu den Ermittlungen geben. Eine Kooperation auf Augenhöhe ist somit nicht möglich. Vielmehr sollten Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte personell und materiell so ausgestattet werden, dass sie ihre Aufgaben schnell und sachgerecht erfüllen können.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Version der Antragskommission:

 

Anmerkung: geänderte Antragsnummer: vorher Ä02 zum 01/II/2018

Beschluss: Annahme