Ä68 zum 01/I/2019

Status:
Erledigt

Streiche den Satz: „Daher wollen wir eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und betriebliche Interessenvertretungen gründen.“

Begründung:

Eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane ist angesichts der Häufigkeit und der Bedeutung der möglichen Straftaten unangemessen.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt
Version der Antragskommission:

Der Antrag wurde vom Antragsteller zurückgezogen.