Ä64 zum 01/I/2019

Status:
Erledigt

Ergänze den Aufzählungspunkt wie folgt: „Wir wollen die Beschäftigungsverhältnisse der Studierenden an den Hochschulen durch Abschluss eines Tarifvertrages angemessen geregelt wissen.“

Begründung:

Anständige Arbeit muss angemessen bezahlt werden. Die derzeitigen „Nichtregelung“ führt dazu, dass häufig lediglich „Almosen“ verteilt werden. Häufig sind Studierende an unseren Hochschulen als wissenschaftliche MitarbeiterInnen eingesetzt. Diese Tätigkeiten dienen sowohl der wissenschaftlichen Ausbildung als auch dem Lebensunterhalt.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt durch Annahme von Ä65 zum 01/I/2019