Ä138 zum 01/I/2019

Status:
Ablehnung

Füge als neuen Aufzählungspunkt ein: „Um die notwendigen Neubau-, Ausbau- und Modernisierungsmaßnahmen besser koordinieren zu können, schaffen wir bei den Landkreisen zentrale Koordinierungsstellen für Infrastruktur- und Straßenbau. Diese Stellen erhalten die alleinige Kompetenz zur Terminvergabe für die jeweiligen Maßnahmen.“

Begründung:

Die bisherige Art der Koordinierung der Baumaßnahmen insbesondere durch die einzelnen Straßenbaulastträger ist nicht effektiv, da letztendlich jeder Baulastträger nach seiner eigenen Vorstellung agiert – sehr zum Ärger der Bürger.

Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung (Konsens)
Version der Antragskommission:

Eingriff in den Schutzbereich des kommunalen Selbstverwaltungsrechts

Beschluss: Ablehnung