Ä05 zum 55/I/2021

Antragsbuch Seite 99, Zeile 158: Streiche den Satz: „Dies bedeutet, … entsprechend anpassen.“:

 

  1. Die unterschiedlichen Verkehrsarten, Motorisierter Verkehr, Radverkehr und Fußverkehr sind gleichberechtigt zu betrachten und zu entwickeln. Dies bedeutet, der jeweils stärkere Verkehrsteilnehmende muss auf die Sicherheitsbedürfnisse des schwächeren Verkehrsteilnehmenden Rücksicht nehmen und sich entsprechend anpassen. So sind Mischverkehre innerorts von Kraft- und Radverkehr mit Tempo 30 km/h auszuweisen.
Begründung:

Diese Formulierung ist obsolet, da sie in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bereits verankert ist (Vgl. § 1, Absatz 1 StVO).

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesvorstand