Ä06 zum 55/I/2021

Antragsbuch Seite 99, Zeile 162: Streiche den Satz: „So sind Mischverkehre … auszuweisen.“:

 

  1. Die unterschiedlichen Verkehrsarten, Motorisierter Verkehr, Radverkehr und Fußverkehr sind gleichberechtigt zu betrachten und zu entwickeln. Dies bedeutet, der jeweils stärkere Verkehrsteilnehmende muss auf die Sicherheitsbedürfnisse des schwächeren Verkehrsteilnehmenden Rücksicht nehmen und sich entsprechend anpassen. So sind Mischverkehre innerorts von Kraft- und Radverkehr mit Tempo 30 km/h auszuweisen.
Begründung:

Diese Formulierung bedeutet, dass grundsätzlich jede Straße innerorts ohne Schutzstreifen für Radfahrende auf 30 km/h pro Stunde abzusenken ist. Das dies im gesamten Land auf jeder Straße und in jedem Fall so sein muss, ist mehr als fraglich.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesvorstand