Ä07 zum 55/I/2021

Antragsbuch Seite 100, Zeile 204: Ersetze den Punkt 2 wie folgt:

 

  1. Notwendiger motorisierter Individualverkehr muss mit Fahrzeugen ohne Verbrennungsmotor stattfinden. Dazu soll das Land in Zusammenarbeit mit den Kommunen und der (Energie-) Wirtschaft deutliche Maßnahmen zum Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur ergreifen.
  1. Der Umstieg auf Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor soll erleichtert werden, indem das Land in Zusammenarbeit mit den Kommunen und der (Energie-)Wirtschaft deutliche Maßnahmen zum Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur ergreift. Das Land wird auch Förderprogramme für den privaten und gewerblichen Aufbau von Ladesäulen erarbeiten.
Begründung:

Bereits die Formulierung „Notwendiger…“ impliziert, dass Politik sich herausnimmt, den Menschen ein schlechtes Gewissen zu bereiten, wenn sie mit einem Auto fahren, unabhängig davon ob es sich um ein Fahrzeug mit oder ohne Verbrennungsmotor handelt. Sich dies herausnehmen zu wollen, ist eine Anmaßung an die Freiheit der Menschen. Für eine Partei, die zu ihren drei elementaren Grundwerten die „Freiheit“ zählt, ist dies sehr befremdlich.

Das Gefühl zu vermitteln, Menschen zum Umstieg auf ein Elektrofahrzeug zwingen zu wollen, mit der Begründung, dass ein Angebot weiterer Ladesäulen vom Land kommen wird, ist nicht vermittelbar. Ein E-Auto mit Kosten von 40.000 Euro kann und will sich nicht Jeder leisten. Auch gibt es Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen keinen Vertrag bei einer Leasing- oder Kreditbank erhalten würden, um ein Auto ohne Verbrennungsmotor erwerben zu können. Hier Ängste zu schüren, dass Brandenburger*innen ihr mühsam abbezahltes Fahrzeug mit Verbrennungsmotor demnächst direkt zum Schrotthandel fahren können, wird dem Anspruch einer Volkspartei nicht gerecht. Wie und ob Elektroautos als Gebrauchtfahrzeuge wirtschaftlich und ökologisch sinnvoll nutzbar sind, ist derzeit noch nicht seriös einschätzbar.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesvorstand