Ä04 zum 01/I/2021

Status:
Annahme

Antragsbuch Seite 4, Zeile 185: Füge vor dem Satz „Für das Gelingen … von statten geht.“ als neuen Absatz ein:

Seit Beginn der friedlichen Nutzung der Kernenergie zur Stromproduktion ist die Frage ungeklärt, an welcher Stelle Endlager für atomaren Müll entstehen sollen. In der Diskussion sind Prioritäten ausschließlich nach der geologischen Eignung solcher Endlager erörtert worden. Diese selbstverständlich zu lösende Grundfrage ist aus Sicht Brandenburgs nicht der einzige Entscheidungsfaktor. Zu berücksichtigen ist auch, dass es Länder gibt, die sich bei der Nutzung erneuerbarer Energien besonders engagiert haben, wie z.B. Brandenburg. Es wäre völlig unverständlich, wenn diese Länder auch noch Belastungen durch atomare Endlager tragen sollten, während diejenigen Länder, die vom Betrieb von Atomkraftwerken profitiert haben, auch noch von den Lasten der Endlager befreit wären. Sie sollen die hieraus folgende gesellschaftliche Pflicht erfüllen und Endlager bereitstellen. Brandenburg hat zu keiner Zeit von Atomenergie profitiert. Es ist daher selbstverständlich, dass Brandenburg als Standort für ein Endlager radioaktiver Abfälle nicht in Betracht kommen kann.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Antragsbuch Seite 4, Zeile 185: Füge vor dem Satz „Für das Gelingen … von statten geht.“ als neuen Absatz ein:

Seit Beginn der friedlichen Nutzung der Kernenergie zur Stromproduktion ist die Frage ungeklärt, an welcher Stelle Endlager für atomaren Müll entstehen sollen. In der Diskussion sind Prioritäten ausschließlich nach der geologischen Eignung solcher Endlager erörtert worden. Diese selbstverständlich zu lösende Grundfrage ist aus Sicht Brandenburgs nicht der einzige Entscheidungsfaktor. Zu berücksichtigen ist auch, dass es Länder gibt, die sich bei der Nutzung erneuerbarer Energien besonders engagiert haben, wie z.B. Brandenburg. Es wäre völlig unverständlich, wenn diese Länder auch noch Belastungen durch atomare Endlager tragen sollten, während diejenigen Länder, die vom Betrieb von Atomkraftwerken profitiert haben, auch noch von den Lasten der Endlager befreit wären. Sie sollen die hieraus folgende gesellschaftliche Pflicht erfüllen und Endlager bereitstellen. Brandenburg hat zu keiner Zeit von Atomenergie profitiert. Es ist daher selbstverständlich, dass Brandenburg als Standort für ein Endlager radioaktiver Abfälle nicht in Betracht kommen kann.